Anmeldetage in den Kindergärten / Krippen der VG Krumbach für das Kindergartenjahr 2025/2026
Kindergarten & Krippe Aletshausen Telefon: 08282/2228 Anmeldebogen
Kindergarten Breitenthal Telefon: 08282/995775 Anmeldebogen
Kindergarten & Krippe Deisenhausen Telefon: 08282/5788 Anmeldebogen
Kindergarten & Krippe Ebershausen Telefon: 08282/1539 Anmeldebogen
Kindergarten Waltenhausen Telefon: 08263/7953188 Anmeldebogen
Kindergarten & Krippe Wiesenbach Telefon: 08283/8504960 Anmeldebogen
Die Anmeldetage erstrecken sich über den gesamten Monat März!
Bitte kontaktieren Sie den entsprechenden Kindergarten telefonisch, um einen Termin für die Anmeldung Ihres Kindes zu vereinbaren.
Umstellung auf digitale Passfotos ab dem 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 gibt es bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen eine grundlegende Änderung. Ab diesem Stichtag sind nur noch digitale Fotos bei der Beantragung der Dokumente möglich. Diese digitalen Fotos können wie bisher bei den bekannten Fotografen oder auch bei uns in der VG angefertigt werden.
Bitte beachten: Sollten Sie bereits „neue Papierfotos“ zu Hause haben, ist mit diesen die Beantragung nur noch bis zum Mittwoch, 30. April möglich. Ab dem 2. Mai können diese Fotos nicht mehr verwendet werden!
Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, der ab 2025 gilt. Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides.
Möchten Sie Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer einlegen, bitten wir folgendes zu beachten:
Im Zuge der Grundsteuerreform erhielten Sie für jedes Aktenzeichen drei Bescheide:
Auf Grund Ihrer Grundsteuererklärung erstellte das Finanzamt
- einen Bescheid über den Grundsteuerwert/Grundsteueräquivalenzbetrag/Einheitswert sowie
- einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Die Gemeinde erstellte auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes
- den Grundsteuerbescheid.
Gegen jeden dieser Bescheide kann Widerspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann jedoch nicht damit begründet werden, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft ist. Diese sind reine Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Grundsteuer und deshalb für die Gemeinde bindend. Werden die Grundlagenbescheide (Bescheid über Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag) durch das Finanzamt geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an.
Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.
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