Bekanntmachung
der Gemeinde Aletshausen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 ‚Photovoltaikanlage Winzer‘.
- a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- b) Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 03.02.2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 ‚Photovoltaikanlage Winzer‘ auf den Grundstücken der Gemarkung Winzer mit den Flurnummern 198, 203 und 204 mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Die Zaunhöhe soll auf 2,0m begrenzt werden
- Soll das Baurecht über die 31 Jahre hinweg verlängert werden, muss die Gemeinde zustimmen
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit integriertem Umweltbericht, gefertigt vom Büro aussenraumkonzepte – Dipl. Ing. M. König, Landschaftsarchitektin aus Krumbach, in der Fassung vom
08.01.2025 wurde mit oben aufgeführten einzuarbeitenden Änderungen gebilligt und beschlossen.
Gleichzeitig wurde in der vorgenannten Sitzung am 03.02.2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan mit einer Fläche von insgesamt ca. 7,9 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 198, 203 und 204, Gemarkung Winzer.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 ‚Photovoltaikanlage Winzer‘, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 03.02.2025 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 20.04.2025
ausgelegt.
Die Planunterlagen können im Internet unter www.vg-krumbach.de eingesehen werden und sind in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft von Montag bis Freitag jeweils von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie am Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können elektronisch an info@vg-krumbach.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Rathaus zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m Art. 4 BayDSG gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.
Georg Duscher
Erster Bürgermeister