Gemeinde Deisenhausen - Bebauungsplan "PV-Anlage Deisenhausen Nordost"

Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Deisenhausen hat am 22. April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan ?PV-Anlage Deisenhausen Nordost? im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet ist in einen nördlichen Teilbereich (Flurstücke Nrn. 1631 und 1634, Gemarkung Deisenhausen) und einen südlichen Teilbereich (Flurstück Nr. 1666) unterteilt. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich von Deisenhausen, östlich des Ortsteils Nordhofen. östlich des Plangebietes verläuft die B 16.  Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer PV-Anlage auf den landwirtschaftlich genutzten flächen geschaffen. Die Ausgleichsflächen werden in den Randbereichen des Plangebietes angeordnet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. November 2021 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans ?PV-Anlage Deisenhausen Nordost? und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr)

vom 29. November 2021 bis einschließlich 7. Januar 2022,

Öffentlich aus.

Der vollständige Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nachfolgend unter Downloads veröffentlicht.

Drucken