Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des BP ‚Kirchenweg Süd‘
Die Gemeinde Breitenthal hat am 16.10.2023 die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 09.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Verfahrensart:
Der Flächennutzungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB geändert.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Gemeinde Breitenthal beabsichtigt südlich der Straße ‚Am Kirchenweg‘ im OT Breitenthal neues Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Die Gemeinde hat viele Anfragen für Bauplätze, ein Großteil davon von ortsansässigen Bürgern. Um dem Wunsch nachzukommen und die Bauwilligen nicht zu verlieren, hat sich der Gemeinderat entschlossen ein Baugebiet auszuweisen.
Der geltende Flächennutzungsplan sieht in diesem Bereich Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung und Fläche für die Landwirtschaft vor. Außerdem verläuft ein Rad- und Wanderweg durch das Gebiet.
Zukünftig soll die Fläche als Wohnbaufläche mit Ortsrandeingrünung dargestellt werden. Es werden Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umweltauswirkungen dargestellt, der Rad- und Wanderweg wird umgeleitet.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst ganz die Flurnummern 613/4, 613/5, 613/6, 613/7, 613/8, 614 und 633 (alle Gemarkung Breitenthal) und Teilflächen der Flurnummern 614/1, 614/2, 615, 625, 632, 633/1 und 634 (alle Gemarkung Breitenthal).
erneute öffentliche Auslegung:
Die Flächennutzungsplanänderung ist in der Zeit von 19.02.2024 bis einschl. 20.03.2024 nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB öffentlich ausgelegen, parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Von 08.07.2024 bis einschl. 08.08.2024 fanden die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB statt. In der Sitzung am 09.09.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und der Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans wurde gefasst. Im Genehmigungsverfahren der Flächennutzungsplanänderung wurde durch das Landratsamt festgestellt, dass in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (nach § 3 (2) BauGB) nicht darauf hingewiesen wurde, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (nach § 3 Ab. 2 Nr. 2 BauGB) Dies stellt einen Verfahrensmangel dar, weswegen keine Genehmigung erteilt werden kann.
Dies kann durch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geheilt werden.
Daher hat der Gemeinderat in der Sitzung am 02.12.2024 beschlossen, den Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans aufzuheben und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erneut öffentlich auszulegen (gem. § 3(2) BauGB).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung i. d. F. vom 15.11.2024, die Begründung inklusive Umweltbericht und eine Prüfung alternativer Standorte werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Januar 2025
im Internet unter https://vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo - Fr 07:00 - 12:30 Uhr, Mo zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (E-Mail-Adresse: info@vg-krumbach.de) zu übermitteln.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung | Ingenieurbüro Marcus Kammer | • Mensch einschl. menschl. Gesundheit • Tiere / Pflanzen • Boden / Fläche • Wasser • Luft / Klima • Landschafts- und Ortsbild • Kultur- und Sachgüter |
Alternativen | Ingenieurbüro Marcus Kammer | Prüfung alternativer Standorte im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans |
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Breitenthal, den 13.12.2024
Gabriele Wohlhöfler
Erste Bürgermeisterin