Gemeinde Aletshausen - Bebauungsplan "Südlich Kammerweg" - öffentliche Auslegung

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Südlich Kammerweg“ in Aletshausen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB

Die Gemeinde Aletshausen hat am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 12 „Südlich Kammerweg“ in Aletshausen aufzustellen.

Die Gemeinde Aletshausen beabsichtigt südlich des Kammerweges, östlich der Krumbacher Straße (B16) im OT Aletshausen neues Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Die Gemeinde hat viele Anfragen für Bauplätze, ein Großteil davon von ortsansässigen Bürgern. Um dem Wunsch nachzukommen und die Bauwilligen nicht zu verlieren, hat sich der Gemeinderat entschlossen ein Baugebiet auszuweisen. Um dem Anspruch gerecht zu werden verschiedene Wohnformen anbieten zu können, wurden für das Gebiet 3 Teilbereiche beschlossen. Im vorderen Bereich (zur B16) sollen Mehrparteienhäuser mit bis zu 8 Wohneinheiten entstehen, im mittleren Bereich Einzel- und Doppelhäuser und im östlichen Bereich, zur freien Landschaft hin entstehen Plätze für Kleinwohnhäuser (sog. Tiny-Häuser).

Der Geltungsbereich umfasst die Flächen mit den Flurnummern 176 und 176/2, alle Gemarkung Aletshausen.

Der Bebauungsplan wird in den Verfahren nach §§ 13a und 13b BauGB aufgestellt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach §§ 13a und 13b BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 (welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind), sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10 Abs. 1 abgesehen wird (vgl. § 13 Abs. 3 BauGB).

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen liegen hierzu

vom 22. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022,

öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die auszulegenden Unterlagen sind unten stehend, unter Downloads veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Aletshausen, den 12.08.2022

Georg Duscher

Erster Bürgermeister

Drucken