Gemeinde Breitenthal - 2. Änderung Bebauungsplan "An der Brühlgasse"

Bekanntmachung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ?An der Brühlgasse? in Breitenthal
Beteiligung der öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB

Die Gemeinde Breitenthal hat am 13. April 2021 beschlossen, den Bebauungsplan ?An der Brühlgasse? in Breitenthal zu ändern.
Der Änderungsbereich bezieht sich auf die noch unbebauten Grundstücke mit den Flurnummern 953/1 und 953/2.
Die frühzeitige Beteiligung der öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit von 23.08.2021 bis 27.09.2021 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 11.10.2021 nach § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Ebenfalls in der Sitzung am 11.10.2021 hatte der Gemeinderat den Planentwurf unter Berücksichtigung der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse, in der Fassung vom 11.10.2021 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf gem. §§ 3(2), 4(2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen liegen hierzu

vom 02. November 2021 bis einschließlich 03. Dezember 2021,

Öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ?Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren?, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gabriele Wohlhöfler
Erste Bürgermeisterin

Drucken