Gemeinde Ebershausen - Bebauungsplan "Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße" im OT Waltenberg

Bekanntmachung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes ?Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße? im OT Waltenberg

Die Gemeinde Ebershausen hat am 27. Juli 2021 beschlossen, den Bebauungsplan ?Zwischen Lindenstraße und Kapellenstraße? im Ortsteil Waltenberg aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Ortsteils Waltenberg nördlich der ?St. Wendelin? Kapelle und umfasst vollst?ndig die Fl.Nrn. 546 und 547 der Gemarkung Seifertshofen. Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt der großz?gigen Grundstücksflächen sowie zur Entwicklung einer öffentlichen Gemeinbedarfsfläche um die denkmalgeschützte Kapelle geschaffen.

Die öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen liegen hierzu

vom 23. August 2021 bis einschließlich 27. September 2021,

Öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. An der im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen fläche steht der Gemeinde mit Beginn der öffentlichen Auslegung gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein Allgemeines Vorkaufsrecht zu. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ?Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren?, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Harald Lenz
Erster Bürgermeister

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