Bekanntmachung über die erneute Auslage zum Bebauungsplanes Nr. 6 „Südlich Tannengehaustraße“ in Waltenhausen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB
Die Gemeinde Waltenhausen hat am 27.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Südlich Tannengehaustraße“ in Waltenhausen aufzustellen. Die Gemeinde Waltenhausen beabsichtigt südlich der Tannengehaustraße im OT Waltenhausen neues Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Die Gemeinde hat viele Anfragen für Bauplätze, ein Großteil davon von ortsansässigen Bürgern. Um dem Wunsch nachzukommen und die Bauwilligen nicht zu verlieren, hat sich der Gemeinderat entschlossen ein Baugebiet auszuweisen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 506/2, 507, 507/1 und 508, alle Gemarkung Waltenhausen. Von 30.05.2022 bis 01.07.2022 fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. der §§ 3 (2), 4 (2) BauGB statt. In der Sitzung am 28.07.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Es wurde beschlossen den Entwurf gemäß der im Rahmen der Abwägung gefassten Beschlüsse zu ändern und zu ergänzen (Ergänzung: Prüfung alternativer Standorte). Ebenfalls wurde beschossen gem. § 4a (3) BauGB den ergänzten Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich auszulegen (§ 3 (2) BauGB) und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut am Verfahren zu beteiligen (§ 4 (2) BauGB). Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:30 Uhr, Mo - Mi zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die ausgearbeiteten Planungsunterlagen liegen hierzu vom 22. August 2022 bis einschließlich 30. September 2022 öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Die auszulegenden Unterlagen sind ab spätestens 22. August 2022 unten stehend, unter Downloads veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Waltenhausen, den 12.08.2022 Alois Rampp Erster Bürgermeister |