Gemeinde Wiesenbach - Bebauungsplan Nr. 15 "Lebenshof am Sandberg" - Erneute öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat beschlossen, für den Bereich am Sandberg in Oberwiesenbach den ?Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 ?Lebenshof am Sandberg?, Gemarkung Oberwiesenbach im Sinne des § 30 BauGB/§ 12 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand nördlich des Friedhofes von Oberwiesenbach. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für einen ?Lebenshof? (R?ckzugsort für vernachl?ssigte Tiere) innerhalb neuer Sondergebietsflächen nach § 11 BauNVO.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.05.2022 den 2. Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Teil von Flur-Nr. 174 (Friedhofweg), 175, Teil von 176 und Teil von 173 jeweils der Gemarkung Oberwiesenbach (vgl. Lageplan anbei). Der Bauungsplan mit Planzeichnung und Festsetzungen durch Text, die Begründung mit Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Bürgerbüro Zimmer Nr. 1, Rittlen 6, 86381 Krumbach

vom 30.05.2022 bis einschl. 21.06.2022

während folgender Zeiten öffentlich aus: Mo-Fr 8:00-12:30 Uhr, Mo + Di 13:30-16:00 Uhr, Do 13:30 ? 18:00 Uhr

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs?plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

Art der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan

dreierarchitektur GmbH, Kirchberg 7, 86381 Krumbach, Stand 05.05.2022

Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter, Grünordnerische Maßnahmen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan

Schirmer Ingenieurgesellschaft mbH vom 05.05.2021

Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Prüfung der Sickerfähigkeit des Untergrunds, Erkundung der Grundwasserverhältnisse

Immissionsschutztechnisches Gutachten zum Bebauungsplan

 

Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB Beratende Ingenieure vom 01.12.2021

Immissionsschutztechnisches Gutachten ? Luftreinhaltung, zur Bewertung von Geruchseinwirkungen im Plangebiet und in der Nachbarschaft

Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim vom 07.06.2021

 

 

Stellungnahme zum Thema Landwirtschaft, mögliche Geruchskonflikte mit benachbartem landwirtschaftlichen Betrieb

 

 

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 04.08.2021

Stellungnahme zur Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung zum Immissionsschutz, zum Naturschutz, zur Eingriffsregelung und naturschutzrechtlicher Ausgleich sowie zum Umweltbericht, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zum Bodenmanagement

Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 11.04.2022

Stellungnahme zur Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung zum Immissionsschutz, zum Naturschutz und Wasserrecht

 

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 03.03.2022

 

Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung

 

Die Bebauungsplanunterlagen sind weiterhin nachfolgend unter Downloads veröffentlicht.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ?Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren?, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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