Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach hat beschlossen, für den Bereich am Sandberg in Oberwiesenbach den ?Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 ?Lebenshof am Sandberg?, Gemarkung Oberwiesenbach im Sinne des § 30 BauGB/§ 12 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand nördlich des Friedhofes von Oberwiesenbach. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für einen ?Lebenshof? (R?ckzugsort für vernachl?ssigte Tiere) innerhalb neuer Sondergebietsflächen nach § 11 BauNVO.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.05.2022 den 2. Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Teil von Flur-Nr. 174 (Friedhofweg), 175, Teil von 176 und Teil von 173 jeweils der Gemarkung Oberwiesenbach (vgl. Lageplan anbei). Der Bauungsplan mit Planzeichnung und Festsetzungen durch Text, die Begründung mit Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Bürgerbüro Zimmer Nr. 1, Rittlen 6, 86381 Krumbach
vom 30.05.2022 bis einschl. 21.06.2022
während folgender Zeiten öffentlich aus: Mo-Fr 8:00-12:30 Uhr, Mo + Di 13:30-16:00 Uhr, Do 13:30 ? 18:00 Uhr
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs?plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Art der vorhandenen Informationen |
Verfasser |
Themen |
Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan |
dreierarchitektur GmbH, Kirchberg 7, 86381 Krumbach, Stand 05.05.2022 |
Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter, Grünordnerische Maßnahmen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung |
Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan |
Schirmer Ingenieurgesellschaft mbH vom 05.05.2021 |
Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Prüfung der Sickerfähigkeit des Untergrunds, Erkundung der Grundwasserverhältnisse |
Immissionsschutztechnisches Gutachten zum Bebauungsplan
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Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB Beratende Ingenieure vom 01.12.2021 |
Immissionsschutztechnisches Gutachten ? Luftreinhaltung, zur Bewertung von Geruchseinwirkungen im Plangebiet und in der Nachbarschaft |
Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim vom 07.06.2021
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Stellungnahme zum Thema Landwirtschaft, mögliche Geruchskonflikte mit benachbartem landwirtschaftlichen Betrieb
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Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 04.08.2021 |
Stellungnahme zur Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung zum Immissionsschutz, zum Naturschutz, zur Eingriffsregelung und naturschutzrechtlicher Ausgleich sowie zum Umweltbericht, zur Niederschlagswasserbeseitigung, zum Bodenmanagement |
Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB |
Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 11.04.2022 |
Stellungnahme zur Ortsplanung/Städtebau/Gestaltung zum Immissionsschutz, zum Naturschutz und Wasserrecht |
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Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 03.03.2022
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Stellungnahme zur Niederschlagswasserbeseitigung |
Die Bebauungsplanunterlagen sind weiterhin nachfolgend unter Downloads veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ?Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren?, das ebenfalls öffentlich ausliegt.