Bekanntmachung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanes |
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan ?Schäferwagen-Übernachtungen? Gemeinde Wiesenbach Die Gemeinde Wiesenbach hat am 4. März 2021 beschlossen, für das Grundstück Flur-Nr. 338, Gemarkung Unterwiesenbach in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Hofladen/Landcafe mit Schafstall, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne der § 30 / § 12 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich ca. 400 m östlich der Ortslage von Unterwiesenbach unmittelbar am Höselhurster Weg. Direkt nördlich angrenzend befindet sich ein Hofladen mit Landcafe und Schafstall. Ca. 150 m östlich befinden sich auf Grundstück Flur-Nr. 362 und 362/1 naturschutzfachliche Ausgleichsflächen. Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Schäferwagen-Übernachtungen (Campingplatznutzung) auf einer bisher als Grünland genutzten, landwirtschaftlichen fläche geschaffen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 7. April 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ?Schäferwagen-Übernachtungen?, die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, zu den allgemeinenÖffnungszeiten (Montag ? Freitag 08:00 Uhr ? 12:30 Uhr, Montag ? Mittwoch 13.30 Uhr ? 16:00 Uhr, Donnerstag 13:30 Uhr ? 18.00 Uhr) vom 25. Juli 2022 bis einschl. 29. August 2022, Öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs?plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Abrufbar sind alle auszulegenden Unterlagen nachfolgend unter "Downloads" Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ?Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren?, das ebenfalls öffentlich ausliegt. |