Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Wiesenbach hat am 2. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“, Gemeinde Wiesenbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha zuzüglich externer Ausgleichsflächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen/Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 235, 247, 247/2, 254, 254/1, 270 mit den externen Ausgleichsflächen Grundstücke Flur-Nrn. 253/ 1 und 204 (jeweils Teilflächen), Gemarkung Unterwiesenbach. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Unterwiesenbach. Im Westen und Süden schließen Ackerflächen an das Plangebiet an. Im Anschluss an die Ortsstraße im Osten befinden sich Grünlandflächen. Nach Norden bzw. Nordosten existiert das bereits planungsrechtlich gesicherte Gewerbegebiet, an das sich nach Norden der Ortsbereich von Unterwiesenbach mit Misch- und Wohngebietsflächen anschließt. Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für neue Gewerbegebietsflächen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. September 2024 den Entwurf des Bebauungsplans i. d. F. vom 12. September 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen), Teil C (Begründung mit Anlage 1 bis 2) und Teil D (Umweltbericht), gebilligt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“ i. d. F. vom 12. September 2024, bestehend aus Teil A, Teil B, Teil C und Teil D, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 22. Oktober 2024 bis einschließlich 24. November 2024 im Internet unter https://vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr Montag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (E-Mail-Adresse: info@vg-krumbach.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“, Gemeinde Wiesenbach Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Wiesenbach, den 18.10.2024 Gilbert Edelmann, Erster Bürgermeister |