Information zu den neuen Grundsteuerbescheiden
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachIm Zuge der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, der ab 2025 gilt. Dieser Bescheid gilt auch für die Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides.
Möchten Sie Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer einlegen, bitten wir folgendes zu beachten:
Im Zuge der Grundsteuerreform erhielten Sie für jedes Aktenzeichen drei Bescheide:
Auf Grund Ihrer Grundsteuererklärung erstellte das Finanzamt
einen Bescheid über den Grundsteuerwert/Grundsteueräquivalenzbetrag/Einheitswert sowie
einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag.
Die Gemeinde erstellte auf Grundlage der Bescheide des Finanzamtes
den Grundsteuerbescheid.
Gegen jeden dieser Bescheide kann Widerspruch eingelegt bzw. Klage eingereicht werden.
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann jedoch nicht damit begründet werden, dass einer der Bescheide des Finanzamtes fehlerhaft ist. Diese sind reine Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Grundsteuer und deshalb für die Gemeinde bindend. Werden die Grundlagenbescheide (Bescheid über Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag) durch das Finanzamt geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an.
Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung.




