überprüfung der Standfestigkeit von den Grabsteinen

Nach der gemeindlichen Friedhofsordnung sind für die Unterhaltung der Grüber verantwortliche Personen verpflichtet, die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Erfahrungsgemäß können Grabmale vor allem über die Wintermonate in ihrem Aufbaugefüge Schaden nehmen und dann schon bei einer geringfügigen Belastung umstürzen.

Nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder umzulegen. Ich bitte deshalb die Grabnutzungsberechtigten im eigenen Interesse dieser überprüfungspflicht nach zu kommen. Eventuell dabei festgestellte Schäden sind zu beheben.

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