Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 9 “Wohngebiet Jägerbergstraße“ OT Weiler
Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Waltenhausen hat in seiner Sitzung vom 26.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans “Wohngebiet Jägerbergstraße“ OT Weiler, Gemeinde Waltenhausen, beschlossen. Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro glogger architekten partnerschaft mbb, Balzhausen, beauftragt.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Ortsteils Weiler der Gemeinde Waltenhausen und ist über die Ortsstraße Jägerbergstraße erschlossen. Nördlich und östlich schließen sich Dorfgebietsflächen an. Die sich im Westen und Süden anschließenden landwirtschaftlichen Grundstücke werden intensiv genutzt.
Zweckbestimmung
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist. Die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 Ziff. 1;2;3;4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Weiler.
Fl. Nr. 1/1
Teilfläche Fl. Nr. 36
Teilfläche Fl. Nr. 2 Ortsstraße Jägerbergstraße
Das antragsgegenständliche Baugebiet besitzt eine Fläche von ca. 0,451 ha.
Der Bebauungsplan “Wohngebiet Jägerbergstraße“ OT Weiler, Gemeinde Waltenhausen wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Jägerbergstraße“ OT Weiler, Gemeinde Waltenhausen bestehend aus vorläufigem Satzungsentwurf, Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 26.09.2024 ist im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
24.03.2025 bis einschließlich 23.04.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der VG Krumbach (unter www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in der VG Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) während der allgemeinen Geschäftszeiten einzusehen. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Während der o.g. Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an info@vg-krumbach.de. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan “Wohngebiet Jägerbergstraße“ OT Weiler, Gemeinde Waltenhausen.
Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Informationen über die Verarbeitung von Daten und Rechte bei der Verarbeitung von Daten können auch im Internet unter www.vg-krumbach.de/datenschutz-bauleitplanung eingesehen bzw. abgerufen werden.
Waltenhausen
Alois Rampp, 1. Bürgermeister