Das zentrale Instrument des Städtebaurechtes ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Zuständig für die Bauleitplanung ist die Gemeinde, die die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellt. Diese kommunale Planungshoheit ist durch Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz geschützt.
Rechtsverbindliche Einsicht in der Verwaltungsgemeinschaft
Die online zur Verfügung gestellten Inhalte dienen der Erstinformation. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur die rechtskräftig ausgefertigten Originalunterlagen geben im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder. Diese Unterlagen können während der üblichenÖffnungszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach eingesehen werden.