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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Feuerwehrhaus“ in Breitenthal und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB und die zugehörige 5. Änderung des Flächennutzun

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Feuerwehrhaus“ in Breitenthal und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB und die zugehörige 5. Änderung des Flächennutzun (Bild vergrößern)
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Die Gemeinde Breitenthal hat am 07.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 17 „Feuerwehrhaus“ in Breitenthal aufzustellen.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften des BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die Gemeinde Breitenthal beabsichtigt die beiden Ortsfeuerwehren Breitenthal und Nattenhausen zusammenzulegen. In den einzelnen Ortsteilfeuerwehren ist ein Mitgliederschwund zu verzeichnen, was Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der jeweiligen Feuerwehr hat. Aufgrund dessen besteht der Wunsch die beiden Feuerwehren an einem zentralen Standort zusammenzulegen.

Eine Zusammenlegung der beiden Ortsteilfeuerwehren an einem zentralen Standort hat die Vorteile, dass

        die Einsatzbereitschaft verbessert wird

        die Einsatzkreise eingehalten werden

        die Ressourcennutzung optimiert wird

        die Gemeinschaft gestärkt wird

        der Brandschutz sichergestellt wird

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flur-Nummern 147 und 150 (Gemarkung Breitenthal).

Es ist beabsichtigt eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr auszuweisen (inkl. benötigter Verkehrsflächen und Eingrünung).

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, sowie die Vorentwürfe der Bauleitpläne in der endgültig zur Auslegung bestimmten Fassungen, sowie die dazugehörigen Begründungen inkl. Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 18. August 2025 bis einschließlich 28. September 2025

im Internet unter https://vg-krumbach.de unter der Rubrik „Bauleitplanung/In Aufstellung“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo - Fr 07:00 - 12:30 Uhr, Mo zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (E-Mail-Adresse: ) zu übermitteln.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen

Informationen

Verfasser

Themen

Umweltbericht inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Ingenieurbüro Marcus Kammer

  • Mensch einschl. menschl. Gesundheit

  • Tiere / Pflanzen

  • Boden / Fläche

  • Wasser

  • Luft / Klima

  • Landschafts- und Ortsbild

  • Kultur- und Sachgüter

Artenschutz

BILANUM

Aussagen zum Artenschutz (Relevanzprüfung)

Bewertung der Vorhabenswirkung

Geo- und umwelttechnischer Bericht

test 2 safe AG

Untersuchung des Baugrunds mit bautechnischer Empfehlung und orientierender Altlastenuntersuchung

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Breitenthal, den 08.08.2025

Gabriele Wohlhöfler, Erste Bürgermeisterin