Bayerische Gigabitrichtlinie - Gemeinde Aletshausen
Breitbandausbau in der Gemeinde Aletshausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Aletshausen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu .
Die Gemeinde Aletshausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Aletshausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 04.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Gemeinde Aletshausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderfähigenrderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 30.09.2021 um 11:00 Uhr einzureichen.
ACHTUNG: FRISTVERLÄNGERUNG BIS 19.11.2021 - 11.00 UHR
ACHTUNG: Erneute FRISTVERLÄNGERUNG BIS 17.12.2021 - 11.00 UHR
Die Gemeinde Aletshausen hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gem. der BayGibitR wurde am 20. April 2023 zwischen der Gemeinde Aletshausen und der Leonet AG unterzeichnet.