Bayerische Gigabitrichtlinie - Gemeinde Waltenhausen
Breitbandausbau in der Gemeinde Waltenhausen im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Waltenhausen nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu .
Die Gemeinde Waltenhausen ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Waltenhausen bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Gemeinde Waltenhausen führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie BayGibitR) durch.
Die Kommune bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote spätestens bis zum 30.09.2021 um 11:00 Uhr einzureichen.
ACHTUNG: FRISTVERLÄNGERUNG BIS 19.11.2021 - 11.00 UHR
ACHTUNG: Erneute FRISTVERLÄNGERUNG BIS 17.12.2021 - 11.00 UHR
Die Gemeinde Waltenhausen hat den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gem. der BayGibitR wurde am 01. März 2023 zwischen der Gemeinde Waltenhausen und der DSLmobil GmbH unterzeichent.