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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03. April 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Bauantrag 2025/3 - Änderungsantrag: Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung, Fl.Nr. 336, Gemarkung Unterwiesenbach

Der Antragsteller beabsichtigt einen Trockenabbau mit Wiederverfüllung. Zu diesem Vorhaben wurde bereits am 04.05.2021 eine Abgrabungsgenehmigung zum Abbau von Kies und Sand mit anschließender Wiederverfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z0 mit Frist zum 31.12.2030 genehmigt. Der Abbau wurde zwischenzeitlich auch begonnen und die Grube wurde eingerichtet.

Nun wird vom Antragsteller beantragt, die Grube für 20 Jahre zu betreiben sowie nach erfolgtem Abbau die Wiederverfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z1.1 vorzunehmen.

Aufgrund der jetzt beantragten grundlegenden Änderung der bereits erteilten Genehmigung wird das Verfahren zur Neu-Erteilung der Genehmigung durchgeführt. Somit ist eine erneute Stellungnahme der Gemeinde bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens zum geänderten Antrag notwendig.

Im Rahmen der ersten Abbautätigkeiten ist festzustellen, dass die vorhandene Zufahrt über den bestehenden Feldweg nicht im erforderlichen Umfang möglich ist. Bereits heute ist der Feldweg in einem desolaten Zustand, da dieser durch die Abbautätigkeiten über den Allgemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Auch die asphaltierte Strecke von der Scheibenbergstraße zur bereits bestehenden Grube wird durch die zusätzliche Grube nicht besser. Vom Betreiber der ersten Grube wurde die Asphaltierung verlangt. Nun muss der Betreiber der neuen Grube auch diesbezüglich mittels Verbesserungsmaßnahmen tätig werden. Hinsichtlich einer einvernehmlichen Lösung zur Erschließungssituation der Zufahrt wurde von Seiten der Gemeinde versucht, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen. Ein erster Gesprächstermin wurde abgesagt, der zweite nicht wahrgenommen. Aus Sicht der Gemeinde ist deshalb eine gesicherte Erschließung der Abbaufläche nicht gegeben.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Eine Stellungnahme wird eingereicht.

 

Bauantrag 2025/04 - Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Einfamilienhaus, Finkenweg 6, Gemarkung Unterwiesenbach

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „1. Änderung und Erweiterung Südwest“. Geplant ist der Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus.

Hierzu wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wie folgt gestellt:

Zu Punkt 5.4 des Bebauungsplanes: Nebengebäude dürfen nicht mit einem Pultdach- oder Flachdach ausgebildet werden.

Planung: Der Anbau (Wintergarten) wird mit einem Pultdach geplant.

Begründung des Antragstellers: Die Dachform fügt sich von der Gestaltung in Höhe und Form zu den angrenzenden Gebäuden ein. Eine Ausführung von Anbauten in diesem Wohngebiet wurde schon mehrfach genehmigt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiung erteilt.

 

Bauantrag 2024/06 - Info zur Genehmigung durch das Landratsamt

Der Bauantrag lag dem Gemeinderat zur Information vor.

 

Bauantrag 2025/5 - Anbau einer landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 87, Gemarkung Oberegg

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Anbau einer landwirtschaftlichen Halle. Da die geplante Halle einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als möglich.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Vollzug der Wassergesetze - Betrieb einer Fischteichanlage auf Fl.Nr. 125/1, Gemarkung Oberwiesenbach

Das Landratsamt Günzburg bittet um Stellungnahme der Gemeinde bzgl. der Beantragung einer Neuerteilung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Fischteichanlage auf der Gemarkung Oberwiesenbach.

Stellungnahme der Gemeinde:

Aus Sicht der Gemeinde ist die Einzäunung der Fischteichanlage für den Betreiber zwar notwendig, aber die Gemeinde kann die Böschung am Schwarzbach dadurch nicht mehr pflegen. Auch das Anstauen des Schwarzbaches erschwert die Pflege des Schwarzbaches.

Aus diesem Grund fordert die Gemeinde in ihrer Stellungnahme, dass die Antragsstellerin die Pflege des Schwarzbachgewässers und der Böschung des Schwarzbaches, die an die Fischteichanlage angrenzt, von Anstau des Schwarzbaches bis zur Einleitungsstelle in den Schwarzbach, übernimmt. Es sind auftretende Auflandungen und Uferabbrüche zu beseitigen, sowie die Böschung auf Seiten der Antragsstellerin, also die Nordseite der Schwarzbachböschung, mindestens einmal jährlich zu mähen und die Gehölze zu pflegen bzw. zurückzuschneiden.

Weiterer Bestandteil der Stellungnahme soll der Hochwasserschutz sein. Unter keinen Umständen darf der Betrieb der Fischteichanlage den Bau des angrenzenden Hochwasserschutzdammes beeinträchtigen. Falls zusätzliche Kosten entstehen sollten, damit nach dem Bau des Dammbauwerkes weiterhin Wasser aus dem Schwarzbach für die Fischteichanlage entnommen werden kann, sei es bei der Planung oder beim Bau, dann muss hierfür die Betreiberin aufkommen.

Weiterhin sind laut Planung Bauwerke im Schwarzbach zu errichten von erheblicher Dimension. Diese sind ebenfalls von der Betreiberin zu unterhalten und zu pflegen. In diesen Bereichen ist auch das Bachbett und nicht nur die Böschung in der Verantwortung der Betreiberin.

Der Gemeinderat beschließt die aufgeführte Stellungnahme an das Landratsamt zu schicken.

 

Jahresrechnung 2023

Bericht über die Rechnungsprüfung des Jahresrechnung 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wiesenbach hat am 12.03.2025 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Konrad Stefan die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft. Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben. Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung aufgeklärt werden. Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Verwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.


Feststellung der Jahresrechnung 2023

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2023 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Wiesenbach wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 1.827.613,41

Ausgaben EUR 1.827.613,41

Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 4.080.970,88

Ausgaben EUR 4.080.970,88

Der Schuldenstand per 31.12.2023 wurde mit EUR 2.300.000,00 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2023 EUR 584.740,25.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung zu erteilen. BGM Edelmann war von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

Verschiedenes

Bürgerversammlung 2025

Die Bürgerversammlung findet am 15.5.2025 um 20 Uhr im Gasthof Adler in Oberwiesenbach statt.