Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05. Juni 2025
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Bauantrag 2025/6 - Neubau eines Abferkelstalls, Fl.Nr. 189, Gemarkung Oberwiesenbach
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Abferkelstalls. Da der geplante Abferkelstall einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich.
Ein Gemeinderatsmitglied brachte das bestehende Geruchsgutachten für das Baugebiet in Oberwiesenbach ins Gespräch.
Basierend auf dem bestehenden Geruchsgutachten, in dem ein zusätzlicher Abferkelstall mit 100 Plätzen und ein Maststall mit 850 Plätzen berücksichtigt war und unter der Annahme dass dieser Abferkelstall dem zu genehmigenden Abferkelstall entspricht, erteilt der Gemeinderat seine Genehmigung für den Neubau eines Abferkelstalls, da dadurch aus Sicht der Gemeinde die Immissionswerte eingehalten werden.
Die Gemeinde gibt dem Landratsamt den zusätzlichen Hinweis, dass dieses die Immissionswerte prüfen muss.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu. Die Prüfung der Immissionswerte obliegt dem Landratsamt.
Bauantrag 2025/7 - Genehmigungsfreistellung Info: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Falkenweg 2, Gemarkung Unterwiesenbach
Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage
Ort: Falkenweg 2, Unterwiesenbach
Für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage“ in Unterwiesenbach, wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.
Bauantrag 2025/8 - Neubau einer Lagerhalle für Holz und Maschinen, Weiherweg 17, Gemarkung Oberegg
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau einer Lagerhalle für Holz und Maschinen. Hierzu ist die Übernahme von Abstandsflächen notwendig, die entsprechende Zustimmung liegt vor, wobei die Prüfung der Abstandsflächen dem Landratsamt obliegt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung der Bestattungsgebühren
Vom beauftragten Bestattungsunternehmer wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass mit den bisherigen Preisen keine kostendeckende Beisetzung mehr erfolgen kann. Daher ist eine Preiserhöhung von rund 10% erforderlich. Diese Preise werden aber als Festpreis bis 31.12.2028 garantiert.
Aus diesem Grund ist die Satzung der Gemeinde Wiesenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu ändern. Die dabei vorgesehenen Gebührensätze entsprechen den tatsächlichen Kosten, die auf gerade 50 € Beträge gerundet wurden.
Der Gemeinderat Wiesenbach beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Rückblick Bürgerversammlung
In der Bürgerversammlung wurde eine Frage bzgl. Der Kosten des Bauhofes länger diskutiert. Kämmerin Fetschele hat eine Auswertung gemacht, wie hoch die Kosten des Bauhofes in 2024 waren. Diese wurde in der Sitzung gezeigt.
Lt. Abrechnung des Bauhofes musste die Gemeinde Wiesenbach für Stunden der Bauhofmitarbeiter insgesamt 33.528,25 € bezahlen. Diese sind auf verschiedene Haushaltsstellen aufgeteilt.
Des Weiteren fiel für allgemeine Kosten für die Gemeinde Wiesenbach eine Betriebskostenumlage in Höhe von 12.080,41 € an. Im Vermögenshaushalt ist eine Investitionskostenumlage für Wiesenbach in Höhe von 24.492,43 € verbucht. Darin enthalten ist der Bau der Schüttgutboxen und der Kauf von 2 Fahrzeugen. Der Gesamtbetrag im Jahr 2024 waren somit 70.101,09 €
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Aufnahme weiterer Kommunen
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 die Aufnahme der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) beschlossen. Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 51 Trägerkommunen. Eine Liste der aktuellen Trägerkommunen ist im Anhang.
Neben der Beschlussfassung des Verwaltungsrats ist die zustimmende Beschlussfassung in den Gremien der Trägerkommunen erforderlich (Art. 50 KommZG).
Der Gemeinderat von Wiesenbach stimmt dem Beitritt der Gemeinden Holzgünz (LKR Unterallgäu), Jettingen-Scheppach (LKR Günzburg) und Langerringen (LKR Augsburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 589.000,00 € (bisher 569.000,00 €) zu.




