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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02. Oktober 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02. Oktober 2025

Berufung des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertretung für die Kommunalwahl am 08. März 2026 (Art. 5 Abs. 1 GLKrWG)

Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis, als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Gemeinderat bestellt Ilse Thanopoulos als Gemeindewahlleiter sowie Robert Fäustle jun. als Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 8. März 2026.

 

Erlass einer Stellplatzsatzung 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Erlass einer Satzung bezüglich ortsgestalterischer Festsetzungen abgelehnt, aber der Erlass einer Stellplatzsatzung befürwortet.

Hierzu wurde nun beigefügte separate Stellplatzsatzung – die bereits Bestandteil der vorgeschlagenen Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung war – ausgearbeitet.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Stellplatzsatzung.

 

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Bauantrag 2025/9 - Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss, Gemarkung Unterwiesenbach

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Einbau einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss im bestehenden Gebäude.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.