Bekanntmachung der Genehmigung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Südwest III, (Geltungsbereich siehe Lageplan)
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Unterwiesenbach und umfasst eine Größe von insgesamt ca. 2,2 ha. Die nordwestliche Fläche des Bebauungsplans dient der Sicherung der weiteren Entwicklung des bestehenden Gewerbebetriebs. Mit dem südlichen Bebauungsplanbereich will die Gemeinde Wiesenbach zusätzliche Gewerbegebietsflächen zur Verfügung stellen.
Mit Bescheid vom 29.10.2025 hat das Landratsamt Günzburg den Bebauungsplan für das Gebiet „Gewerbegebiet Südwest III, Gemarkung Unterwiesenbach“ genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach während folgender Zeiten: Mo – Fr: 7:00 - 12:30 Uhr und Mo: 13:30 – 16:00 Uhr Do: 13:30 – 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung (08282/88996-0, ) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Wiesenbach, 12. Dezember 2025
Gilbert Edelmann Erster Bürgermeister |




