Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05. August 2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Zusammenführung des WZV Günztalgruppe und Wiesenbachgruppe
Nach dem Willen der beteiligten Zweckverbände stellt sich die bisherige Aufgabenerfüllung der jeweiligen Zweckverbände für Ihr bisheriges Verbandsgebiet als auf Dauer nicht zukunftsfähig dar.
Der Zweckverband Günztalgruppe, welcher über keine eigene Wassergewinnung mit Wasseraufbereitung verfügt, beschränkt sich im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung seit (Jahren/Anbeginn/Datum) auf die Bereitstellung und Unterhaltung des öffentlichen Wasserleitungsnetzes in seinem Verbandsgebiet. Das Wasser selber bezieht der benachbarte Zweckverband im Rahmen von laufenden Wasserlieferungsverträgen von unserem Zweckverband. Der Zweckverband der Wiesenbachgruppe, welcher mit dem derzeit relativ kleinen Verbandsgebiet eine vollständige, öffentlicher Wasserversorgung vorhält, sieht in der Vergrößerung des Verbandsgebietes eine Chance zur wirtschaftlicheren und zukunftsfähigeren Aufgabenerfüllung als im Status quo.
Die Verbandsvorsitzenden beider Zweckverbände und die beteiligten Bürgermeister haben sich im Vorfeld verständigt, ihre jeweiligen Wasserversorgungseinrichtungen, welche – netzbezogen- vom Alter sowie technischen Zustand vergleichbar und in ihrem Satzungsrecht, inklusive der jeweils geltenden Beitrags- und Gebührenstruktur als nahezu identisch anzusehen sind, im Rahmen eines einheitlichen, gemeinsamen Zweckverbandes zusammen zu führen.
Eine solche Zusammenlegung zweier Unternehmen erfolgt in der Regel im Rahmen von Fusionen. Bei einer Fusion, welche regelmäßig durch die Übernahme des kleineren durch das größere Unternehmen geprägt ist, tritt das übernehmende Unternehmen als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche Rechtsverhältnisse des bisherigen Unternehmens ein. Eine solche Fusion ist dem KommZG als dem hier anzuwendenden bayrischen Gesetz jedoch fremd. Mit Ausnahme einer expliziten gesetzlichen Regelung im Sparkassengesetz, sieht der bayerische Gesetzgeber an sich keine Fusionen von Zweckverbänden vor.
Nach zahlreichen und intensiven Gesprächen mit dem eingeschalteten Rechtsanwaltsbüro Meidert und Kollegen aus Augsburg sowie der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Günzburg hat man sich nun auf folgende Vorgehensweise verständigt: Um die Kontinuität der öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung und der damit einhergehenden rechtlichen Aufgaben und Befugnisse ununterbrochen im Sinne der Bürgerschaft gewährleisten zu können, wird der Zweckverband der Günztalgruppe bis zum 31.12.2026 seinen aufgabengemäßen Verpflichtungen uneingeschränkt nachkommen.
Mit Ablauf des 31.12.2026 wird das gesamte Vermögen des Zweckverbandes, einschließlich der damit verbundenen Rechtsverhältnisse im Rahmen von Einzelrechtsnachfolgen auf den Zweckverband Wiesenbachgruppe übertragen. Dieser erfüllt mit Wirkung ab 01.01.2027 zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben auch die der Wasserversorgung für das bisherige Verbandsgebiet der Günztalgruppe fort. Mit Ablauf des 31.12.2026 soll der Zweckverband Günztalgruppe formell aufgelöst werden und - mit Wirkung zum 01.01.2027 - die bisherigen Verbandsmitglieder unmittelbar Mitglieder im Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe werden.
Zu diesem Zweck wurde eine Aufgaben- und Vermögensübertragungsvereinbarung ausgehandelt. Diese liegt der Beschlussvorlage bei. Im Kern beinhaltet diese Vereinbarung die Wiedergabe des zum Ausdruck gekommenen politischen Willens der Beteiligten zur Zusammenführung beider Zweckverbände und bekräftigt die zur Aufrechterhaltung einer öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gewünschte und als notwendig erkannte Neuordnung der kommunalen Zusammenarbeit. In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch der Zweckverbandsvorsitzenden sowie der Bürgermeister von Deisenhausen und Neuburg a.d. Kammel wurden zusammen mit dem eingeschalteten Rechtsanwaltsbüro bei der Rechtsaufsicht des Landkreises Günzburg die erforderlichen Schritte ausführlich erörtert.
Gegenstand des Gespräches waren die geltende Gesetzeslage, eine diese berücksichtigende vertragliche Regelung der Zweckverbände sowie die unter Berücksichtigung der sich aus einer Zusammenführung sich ergebenden steuerrechtlichen Risiken und Konsequenzen, welche die Firma KST GmbH dargestellt und bearbeitet hat. Vorliegende Aufgaben- und Vermögensübertragungsvereinbarung zum Stand 01.07.2026 bildet nun die Grundlage der weiteren Vorgehensweise. Die Änderung der bisherigen Verbandsaufgabe in ihrem Aufgabenumfang bedarf zudem des Erlasses einer gesonderten Änderungssatzung, welche zu ihrer Wirksamkeit zusätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsicht bedarf. Für unseren Zweckverband bedeutet dies, dass wir nach grundsätzlicher Billigung der Vorgehensweise, die Zustimmung zur Übernahme der zusätzlichen Wasserversorgungsaufgabe sowie der damit zu übertragenden Vermögenswerte des Zweckverbandes der Günztalgruppe, die inhaltliche Zustimmung zur Vereinbarung zu beschließen. Ferner ist der Verbandsvorsitzende zu beauftragen, die erforderliche Änderungsatzung der Versammlung vorzulegen, welche dann noch explizit von der Rechtsaufsicht genehmigt werden muss. Hinsichtlich der geltenden Regelungen der Wasserabgabesatzung (WAS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) gelten für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes der Günztalgruppe diese bis einschließlich 31.12.2026 uneingeschränkt fort und werden ab 01.01.2027 von denen unseres Zweckverbandes der Wiesenbachgruppe abgelöst.
Nachdem in der vereinbarten Vorgehensweise die Auflösung des Zweckverbandes der Günztalgruppe unter ausdrücklichem Verzicht der bisherigen Mitgliedsgemeinden auf eine Vermögensauseinandersetzung geregelt ist, ist die Zustimmung der Gemeinderäte der Gemeinden Deisenhausen als auch des Marktes Neuburg an der Kammel als Wirksamkeitsvoraussetzung für die skizzierte Vorgehensweise sowie der abzuschließenden Vereinbarung im Vorfeld unabdingbar. Ebenso ist es notwendig, dass die jeweiligen Gemeinden für ihre Ortsteile ihren unmittelbaren Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2027 zu unserem Zweckverband der Wiesenbachgruppe beschließen und diesen bei unserem Zweckverband beantragen.
Nach dem Jahreswechsel wird der Zweckverband Wiesenbachgruppe im Januar 2027 unter Beteiligung der neuen Mitglieder sich eine neue Verbandssatzung geben und künftig den Namen „Wasserzweckverband Wiesenbach Günztal" führen. Der Entwurf einer künftigen Zweckverbandssatzung wird in der Herbstsitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt, sämtlichen künftigen Verbandsmitgliedsgemeinden, also sowohl unseren bisherigen Mitgliedern als auch den Gemeinden Deisenhausen und Neuburg an der Kammel wird die neue Satzung, welche u.a. auch die durch den Beitritt geänderten Stimmrechte beinhaltet, dann zur Zustimmung zugeleitet werden. Um Beratung Beschlussfassung wird gebeten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach stimmt einer Erweiterung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe um den Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe grundsätzlich zu. Die vorgestellte Vereinbarung zwischen den Zweckverbänden wird billigend zur Kenntnis genommen.
Neukalkulation der Enwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030
Zuletzt wurden die Entwässerungsgebühren der Gemeinde Wiesenbach im Jahr 2022 neu kalkuliert. Seitdem gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein Gebührensatz von 2,03 €/m³ bzw. ein ermäßigter Gebührensatz in Höhe von 1,83 €/m³.
Da das Kommunalabgabengesetz (KAG) einen maximalen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 erstellt.
Dabei ergeben sich folgende Feststellungen:
- Die Gemeinde Wiesenbach bildet Sonderrücklagen aus Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen. Diese Sonderrücklage beläuft sich zum 31.12.2025 auf 116.917,17 €
- Weiterhin bildet die Gemeinde Wiesenbach Sonderrücklagen aus Wiederbeschaffungszeitwerten. Diese Sonderrücklage beläuft sich zum 31.12.2025 auf 156.060,23 €
Die Gebührenkalkulation zeigt, dass bei der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Wiesenbach zur Erreichung einer kostendeckenden Gebührenbemessung eine Erhöhung des Benutzungsgebührensatzes erforderlich wäre.
Aufgrund der erheblichen Beträge in den Sonderrücklagen kann jedoch durch die teilweise Auflösung der Sonderrücklage der Gebührensatz stabil gehalten werden.
Der Gemeinderat beschließt, die künftigen Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum von 2027 – 2030 bei 2,03 €/m³ bzw. für den ermäßigter Gebührensatz bei 1,83 €/m³ beizubehalten.
Geplantes Baugebiet Oberwiesenbach - weiteres Vorgehen bzgl. der Grundstückverkäufe
In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat die Grundstückspreise behandelt, die für das neue Baugebiet in Oberwiesenbach gelten sollen.
Zur erfolgreichen Umsetzung des Baugebietes ist es erforderlich, dass 5 Interessenten bereit sind einen Bauplatz bereits jetzt zu erwerben. Mit diesem Geld soll dann die Erschließung stattfinden. Damit mit den Interessenten verbindlich gesprochen werden kann soll in der Sitzung besprochen werden, welche Eckpunkte dem Gemeinderat wichtig sind und was für die Kaufwilligen gelten soll.
Der Preis mit 160 EUR pro qm wurde beim letzten Mal bereits festgelegt. Außerdem auch 200 EUR pro qm für das Mehrfamilienhausgrundstück.
BGM Edelmann schlägt vor, dass die Bauwilligen, die bereits jetzt sich einen Bauplatz kaufen würden den Vorteil eines längeren Bauzwanges erhalten sollen. Sein Vorschlag wäre 8 Jahre nach Fertigstellung der Erschließung.
Der Gemeinderat hat folgende Sachverhalte besprochen:
Die ersten 5 Käufer der Bauplätze erhalten den Grundstückspreis von 160€ pro m² bzw. 200€ beim Mehrfamiliengrundstück. Für diese Grundstücke gilt ein Bauzwang von 10 Jahren. Für alle späteren Käufer sollte wieder ein kürzerer Bauzwang gelten.
Aus der Diskussion ergaben sich noch zwei technische Fragen zu den Zisternen bzw. der max. Höhe der Bodenplatte, die mit Kling Consult geklärt werden müssen.
Die ersten 5 bis max. 6 Kaufwilligen sollen einen Fixpreis von 160 EUR für Einfamilienhäusgrundstücke bzw. 200 EUR für das Mehrfamilienhaus pro qm bezahlen. Außerdem sollen diese auch einen längeren Bauzwang von 10 Jahren bekommen. Alle weitern Käufer werden erst nach finanzieller Abrechung des Baugebietes einen fixen Preis erhalten und außerdem einen kürzeren Bauzwang von 5 Jahren.
Verschiedenes
BGM Edelmann gab seinem Gemeinderat die Info weiter, dass in Oberegg ein Betonpfosten und eine Trafostation entfernt werden und eine neue Station gebaut wird. Hierzu lag eine E-Mail von der LEW vor. Die Baustelle wird im Kanalweg und im Schnitzlerweg stattfinden. Zeitraum für die Baustelle ist Herbst 2026 laut Auskunft der LEW.




