BannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2025

Bauantrag 2025/2 - Abbruch eines bestehenden Wohnhauses / Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Krautgartenstraße 9, Gemarkung Waltenhausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Schandäcker und Krautgarten“ nach § 30 BauGB. Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses sowie der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Hierzu wurde ein Antrag auf Befreiung zu § 5.2 Satz 2 der Festsetzungen des Bebauungsplans von der max. zulässigen Sockelhöhe von 0,60m gestellt. Die Planung sieht eine max. Sockelhöhe von 1,623 m vom Urgelände gemessen vor. Begründet wird dies wie folgt: „Das Gelände fällt hier stark ab, dadurch können im Dachgeschoss keine Aufenthaltsräume mehr entstehen.“

Weiterhin wurde bei der Prüfung der Unterlagen festgestellt, dass der geplante Kniestock mit einer Höhe von 1,44m ebenfalls von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht und somit einer Befreiung bedarf, da lt. § 5.1.3 Kniestöcke bei einer Dachneigung unter 35 Grad bis zu einer Höhe von 70 cm zugelassen werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

 

Jahresrechnung 2023

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Waltenhausen hat am 27.11.2024 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden Frau Evelyn Beggel die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2023 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Waltenhausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 1.730.328,32

Ausgaben EUR 1.730.328,32

Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 707.111,09

Ausgaben EUR 707.111,09

Der Schuldenstand per 31.12.2023 wurde mit EUR 400.000,00 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2023 EUR 69.632,93.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Rampp war wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Wünsche und Anträge aus der Bürgerversammlung

+ Feuerwehr Waltenhausen: Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos aus Sicht der Feuerwehr notwendig. Das bisherige ist 35 Jahre alt und rostet an einigen Stellen. Aktuell ist eine Anschaffung aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde nicht möglich. Eine Neuanschaffung hätte weitere Folgekosten, z.B. Garage / Abstellplatz

+ Thema neues Baugebiet: Vorschlag den Bauzwang aufzuheben oder nochmals zu verlängern. Wurde im Gemeinderat bereits behandelt und nicht für sinnvoll erachtet. Aktuell Baubeginn nach 4 Jahren, Fertigstellung nach 6 Jahren

+ Fragen zur künftigen Nutzung des Forsthauses / Bis Herbst Vermietung ans LRA als Asylbewerber-Unterkunft. Danach ist nur eine jährliche Verlängerung von Seiten des LRA GZ möglich. Der Kauf des Forsthauses war eine Investition in die Zukunft des Dorfes, mögliche Gestaltung Dorfmitte, evtl. Projekt mit Investoren

+ Fragen nach künftiger Möglichkeit Grüngut zu entsorgen. Am Holzlagerplatz in Waltenhausen wurden Abfälle und Waren angeliefert, die in den Wertstoffhof gehören. Gehölze und Strauchschnitt (Nicht Käferholz) kann weiterhin in der Deponie in Weiler zu den bekannten Öffnungszeiten angeliefert werden.

+ Grundsteuer Erhöhung wurde in Frage gestellt. Kämmerin erklärte die notwendige Erhöhung. Seit 1995 Jahren wurde keine Erhöhung vorgenommen.

+ Mittelschule Krumbach: Standort der Container wurde erfragt und warum die 6 VG-Gemeinden kein Mitsprachrecht bei der Planung haben. Frau Fetschele erklärte, dies wäre nur über die Gründung eines Schulverbands möglich.

+ Neujahrsempfang kann als Sparmaßnahme der Gemeinde gestrichen werden (Vorschlag eines Bürgers)

Der Gemeinderat wird den Neujahrsempfang bis auf Weiteres nicht mehr veranstalten. Wenn sich die finanzielle Lage der Gemeinde entspannt hat, soll über eine Wiederaufnahme beraten werden.

 

Verschiedenes

+ In Waltenhausen und Hairenbuch müssen noch Wasserbausteine an beschädigten Uferstellen eingebaut werden.

+ Bürgermeister Rampp informiert das Gremium über ein Schreiben des LRA bzgl. der Verlängerung der Betriebserlaubnis für den Kindergarten bis 2027.

+ Es werden verschiedene Möglichkeiten zur weiteren Nutzung des Forsthauses besprochen. Weitere Unterbringung von Asylsuchenden oder Bauarbeiter-Unterkunft.