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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Waltenhausen (Landkreis Günzburg) für das Haushaltsjahr 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Auf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.742.900,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.864.800,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 670 v.H.

b) für die Grundstücke (B) 375 v.H.

2. Gewerbesteuer 320 v.H.

§ 5

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Krumbach, 23. Juni 2025

Gemeinde Waltenhausen

Rampp, 1. Bgm.

 

II.

Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 17.06.2025, Nr. 20, Az. 9412.0 die Genehmigung erteilt.


 

III.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Krumbach, 23. Juni 2025

gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende