Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. Juni 2025
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBauantrag 2025/3 - Neubau eines Bungalows mit einer Garage, Fl.Nr. 506/12, Gemarkung Waltenhausen
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Südlich Tannengehaustraße“. Geplant ist der Neubau eines Bungalows mit einer Garage.
Zur Gestaltung des Hauptgebäudes wurde bezüglich der Dachform ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt, da das eingeschossige Gebäude mit einem Walmdach ausgeführt werden soll. Lt. 4.1 des Bebauungsplans sind folgende Dachformen zulässig: Bei II = E+D: Dachform: Satteldach, bei II: Dachform: Satteldach, Walmdach, Zeltdach.
Vom Antragsteller wird dies wie folgt begründet:
„Für ein eingeschossiges Gebäude wurde keine Definition gemacht und grundsätzlich ist ein Walmdach bei zweigeschossigen Gebäuden erlaubt. Somit denken wir, hier sollte auch keine Einschränkung gelten. Die strikte Einhaltung dieser Vorgabe aus dem Bebauungsplan würde für den Bauherrn eine unzumutbare Belastung darstellen. Die Grundzüge der Planung werden nicht beeinträchtigt. Nachbarschaftliche Interessen sind ebenfalls nicht betroffen.“ Das gemeindliche Einvernehmen inklusive der beantragten Befreiung erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen inklusive der beantragten Befreiung erteilt.
Bauantrag 2025/4 - Nutzungsänderung von 6 Räumen des Pfarrhofs in Waltenhausen als vorübergehender Kindergarten, Kirchenplatz 2, Gemarkung Waltenhausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Verlängerung der Nutzungsänderung von 6 Räumen des Pfarrhofs in Waltenhausen als vorübergehender Kindergarten, bestehend aus zwei Gruppenräumen, einem Nebenraum, einer Teeküche, einem Abstellraum und einem Personalraum. Die bisherige genehmigte Nutzungsänderung läuft am 30.09.2025 ab und soll bis 31.08.2027 verlängert werden. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung der Bestattungsgebühren
Vom beauftragten Bestattungsunternehmer wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass mit den bisherigen Preisen keine kostendeckende Beisetzung mehr erfolgen kann. Daher ist eine Preiserhöhung von rund 20% erforderlich.
Aus diesem Grund ist die Satzung der Gemeinde Waltenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu ändern. Die dabei vorgesehenen Gebührensätze entsprechen den tatsächlichen Kosten, die auf gerade 50 € Beträge gerundet wurden. Der Gemeinderat Waltenhausen beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Verschiedenes
+ Bach am Krumbach. Schreiben vom WWA – ruht momentan wegen Urlaubszeit. Die Arbeiten sollten zusammen mit der Maßnahme „Steine“ in Hairenbuch ausgeführt werden. Verzögert sich deshalb auch.
+ Termin mit LRA, Bgm. und VG hat am 26.06.25 stattgefunden. Zur Verlängerung der BE bis 2027 müssen noch kleinere Maßnahmen vorgenommen werden. Ziel ist es, den eingruppigen Kindergarten im bestehenden Pfarrhofgebäude unterzubringen. Ohne eine bauliche Erweiterung. Die Räume der Gemeinde im 1.OG können vom Kindergarten mitgenutzt werden.
+ Forsthaus: Vom Landratsamt wird der Gemeinde eine Verlängerung der Asylunterkunft für 1-2 Jahren zu den aktuellen Konditionen in Aussicht gestellt. Tendenz des Gremiums: 2 Jahre.
GR Daiser informiert über die Möglichkeit das Amt für Ländliche Entwicklung für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zu beauftragen.
+ GR Rampp hält es für notwendig die Bankette Richtung Weiler abzubaggern, um einen Wasserabfluss zu gewährleisten.
+ Bgm. Rampp informiert über die geforderte Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unserer Feuerwehren. Der Auftrag über die Teilbeurteilung der Feuerwehrhäuser wurde von der Verwaltung für alle VG-Gemeinden vergeben.




