Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Waltenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtsha
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Waltenhausen folgende Satzung:
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt
a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 400,00 Euro,
b) bei Aschenurnen 350,00 Euro,
c) bei allen anderen Fällen 800,00 Euro
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich die Gebühr um 50 %.
(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses (einschließlich Reinigung)
beträgt 75,00 Euro,
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Waltenhausen
Waltenhausen, den 26.06.2025
Alois Rampp, Erster Bürgermeister




