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Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Waltenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtsha

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung  der Gemeinde Waltenhausen  über die Erhebung von Gebühren  für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen  sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtsha (Bild vergrößern)
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Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Waltenhausen folgende Satzung:

 

§ 1 

 

§ 5 erhält folgende Fassung:

 

§ 5 Bestattungsgebühren

 

(1)     Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

 

         a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr                                           400,00 Euro,

         b) bei Aschenurnen                                                                                                   350,00 Euro,

         c) bei allen anderen Fällen                                                                                       800,00 Euro

 

         An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erhöht sich die Gebühr um 50 %.

 

(2)     Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses (einschließlich Reinigung) 

         beträgt                                                                                                                       75,00 Euro,

 

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

(1)     Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gemeinde Waltenhausen

Waltenhausen, den 26.06.2025                                                                                                  

 

 

Alois Rampp, Erster Bürgermeister