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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Waltenhausen am 31. Juli 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bericht aus der Gemeinderatssitzung Waltenhausen am 31. Juli 2025 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung Waltenhausen am 31. Juli 2025

Bauantrag 2025/5 - Info Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nr. 508/3, Gemarkung Waltenhausen

Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Garage

Ort: Fl.Nr. 508/3, Gemarkung Waltenhausen

Für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Garage“ in Waltenhausen wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.
Der Gemeinderat nimmt das zur Kenntnis. 

 

Überörtliche Rechnungsprüfung 2018 - 2023 der Gemeinde Waltenhausen

Das Landratsamt Günzburg als Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat die Jahresrechnungen 2018 – 2023 der Gemeinde Waltenhausen gemäß Art. 105 Abs. 1 GO in Verbindung mit der Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung (KommPrV) geprüft. Der abschließende Bericht vom 10. Juli 2025 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates mit der Ladung über das Ratsinformationssystem bereit gestellt. In der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird insbesondere folgendes ausgeführt:

Die Finanzlage der Gemeinde Waltenhausen war im Prüfungszeitraum geordnet. Die Steuerkraft liegt über dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden, gleichzeitig liegt der Realsteuerhebesatz der Grundsteuer A über dem Landesdurchschnitt, bei der Grundsteuer B darunter. Der Gewerbesteuerhebesatz ist unterdurchschnittlich. Die Gemeinde hatte am 31.12.2023 Schulden i.H. von 400.000 €. Die erwirtschafteten Investitionsraten waren meist relativ hoch, so dass Spielräume für Investitionen vorhanden waren. In den Berichtsjahren wurden größere Investitionen wie der Kindergarten im Pfarrhof und die Erschließung von Baugebieten geleistet.

Der Stand der Aufgabenerfüllung ist gut, die Pflichtaufgaben wurden erledigt.

Die finanzielle Situation der Gemeinde Waltenhausen ist mittlerweile angespannt.

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Waltenhausen ist derzeit noch gesichert.

Prüfungsfeststellungen waren nicht zu treffen

Im Rahmen der Prüfung wurden jedoch noch ergänzend folgende Hinweise vorgebracht:

a) 4.4 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Waltenhausen (BGS/EWS)

Die Gemeinde hat in § 10 Abs. 3 S.4 BGS/EWS für die Großvieheinheiten einen Pauschalabzug von 24 m³ pro Großvieh geregelt. Im Urteil vom 04.03.1988, Az. 23 B 87.01636, erachtete der BayVGH einen jährlichen Wasserverbrauch von 14 m³ pro Großvieheinheit als an der unteren Grenze liegend (vgl. Nietsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Erl. 20.101/11). In der Praxis sind Werte um die 15 m³ üblich (vgl. Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Teil IV Frage 35, Nr. 7.3). Wir empfehlen, die eingeräumte Pauschale für Großvieheinheiten zu überprüfen.

Bei der nächsten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Waltenhausen wird die Regelung zu den Großvieheinheiten überarbeitet.

b) 4.10 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

In der Hundesteuersatzung ist auch eine Züchtersteuer enthalten. In der aktuellen Mustersatzung aus dem Jahr 2020 ist dieser Ermäßigungstatbestand nicht mehr aufgeführt. Seit längerer Zeit ist die Züchtersteuer umstritten. Der enge Anwendungsbereich (nur hobbymäßige Zucht, gewerbliche Zucht fällt unter § 2 Nr. 4), der zahlreichen Nachweise und damit hohen Verwaltungs- und Prüfaufwand erforderte, sowie die fragliche Zielsetzung (ist es Aufgabe der Gemeinde die Zucht von Rassehunden zu fördern?) stellen die „Züchtersteuer“ seit Längerem insgesamt in Frage (vgl. dazu Thiemet, Kommunal- und Abgabenrecht in Bayern IV, Frage 3 Art. 3, Nr. 7.5.4).

Es wird empfohlen, die Züchtersteuer in der Satzung ersatzlos zu streichen.

Bei der nächsten Änderung der Hundesteuersatzung wird § 7 Züchtersteuer ersatzlos gestrichen.

c) Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Die Kalkulation der Streckenkosten und der Ausrückestundenkosten wurden für das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), drei Tragkraftspritzen (TS/8) und zwei Tragkraftspritzenanhänger (TSA) vorgelegt. Die kalkulierten Kosten der Fahrzeuge weichen laut Verwaltung von der Satzung aus folgenden Gründen ab:

• Einheitliche Sätze in den Mitgliedsgemeinden der VG Krumbach erleichtern die Abrechnung der Feuerwehreinsätze

• In der Kalkulation wurde eine Eigenbeteiligung der Gemeinden mit 10% berücksichtigt. Die Höhe der Eigenbeteiligung wird von den Versicherungen immer wieder angefochten; in Art. 28 Abs. 4 BayFwG ist lediglich die Berücksichtigung eines angemessenen Eigenanteils vorgesehen. Auch der BayVGH hat noch nicht über ein erforderliches Minimum einer Eigenbeteiligung entschieden. Durch die Festsetzung geringerer Pauschalsätze wollten wir hiermit einen gewissen „Puffer“ für einen höheren Eigenanteil berücksichtigen.

Wir empfehlen, die kalkulierten Sätze auch tatsächlich in die Kostensatzung zu übernehmen.

Ebenso wird empfohlen, die Fahrzeuge, die tatsächlich in der Gemeinde nicht vorhanden sind, auch in der Satzung nicht aufzuführen. Dies gilt ebenso für die Personalkosten der hauptamtlichen Feuerwehrdienstleistenden.

Bei der nächsten Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren werden die empfohlenen Änderungen umgesetzt.

 

Notausgang Bürgerheim - Barrierefreiheit -

Bei einem Ortstermin am Bürgerheim Waltenhausen wurde der Notausgang an der Westseite besichtigt. Bürgermeister Rampp klärt die notwendige Breite und die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit ab.

 

Verschiedenes

+ Uferbefestigung in Hairenbuch steht noch aus. Vorab muss die Sachlage am Bach in Waltenhausen noch mit dem WWA geklärt werden. (Freispiegelhöhe)

+ In Hairenbuch müssen Lindenbäume zurückgeschnitten werden. Vom Baumpfleger des Landkreises wurden die Objekte bereits besichtigt. Eine Kostenaufteilung mit dem Landkreis soll schriftlich bestätigt werden.

+ Am 08.10.2025 findet eine Verkehrsschau mit der Polizei in Waltenhausen statt. Bis dahin können Problemstellen bei Bürgermeister Rampp gemeldet werden. Von den Gemeinderäten kamen als Vorschläge folgende Stellen: Weiler Ortseingang von der Schutte, Jägerbergstraße Weiler Hecke, Ortseingang Waltenhausen von Richtung Haupeltshofen Straßenraumprofil

+ GR Rampp informiert über den notwendigen Heckenrückschnitt an allen Feldwegen im Herbst