Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 01. Oktober 2025
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachErlass einer neuen Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung
Der Bayerische Landtag hat das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erlassen, wodurch Änderungen der Bayer. Bauordnung beschlossen wurden.
Durch die Gesetzesänderung wurde die Regelung der Stellplatzpflicht auf die Gemeinden übertragen, d.h. dass nur noch eine Stellplatzpflicht besteht, wenn dies durch eine gemeindliche Satzung festgelegt wird.
Aufgrund dessen wurde eine Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung ausgearbeitet, die neben der Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen eine einheitliche Regelung zu wesentlichen Punkten der Gestaltung von baulichen Anlagen festlegt, die zum Erhalt des bisherigen Dorfbildcharakters der Gemeinde Waltenhausen beitragen soll und zugleich Befreiungsanträge von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung wie z.B. bezüglich der Gestaltung von Hauseingangsüberdachungen oder Terrassenüberdachungen, die meist mit einem Flachdach geplant und dementsprechend nicht mit Dachziegeln eingedeckt werden, überflüssig machen.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung.




