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Wilde Ablagerungen bei der Schießbude

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Wilde Ablagerungen bei der Schießbude (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wilde Ablagerungen bei der Schießbude

Ich erinnere nochmal, es ist Verboten im Gelände der sogenannten „Schießbude“ FL.Nr. 1223

Gemarkung Waltenhausen, Abfälle aller Art, auch Holzabfälle, abzulagern.

Verstöße werden zukünftig zur Anzeige gebracht.