Wilde Ablagerungen bei der Schießbude
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachIch erinnere nochmal, es ist Verboten im Gelände der sogenannten „Schießbude“ FL.Nr. 1223
Gemarkung Waltenhausen, Abfälle aller Art, auch Holzabfälle, abzulagern.
Verstöße werden zukünftig zur Anzeige gebracht.




