Bekanntmachung der Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Waltenhausen (BGS/EWS) vom 30.07.2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachAuf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Waltenhausen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung
Die Gebühr beträgt 2,72 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung zum 01.11.2026 in Kraft.
Waltenhausen, den 30.07.2026
Gemeinde Waltenhausen
Irmgard Lindner, Erste Bürgermeisterin




