Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Juli 2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBauantrag 2026/7 - Anbau Sommergarten (Süd) und Erneuerung Pergola (Nord) an ein bestehendes Gebäude, Gartenstraße 14, Gemarkung Weiler
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB im Geltungsbereich der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung. Geplant ist der Anbau eines Sommergartens und Erneuerung der Pergola an einem bestehenden Gebäude.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag 2026/8 - Neubau eines Milchviehstalles und Neubau eines Kälberstalles, Fl.Nrn. 170 und 279, Gemarkung Hairenbuch
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Milchviehstalles und der Neubau eines Kälberstalles. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigungsfähig. Anzumerken ist, dass die Grenze des Trinkwasserschutzgebiets auf dem betreffenden Grundstück (Fl.Nr. 170) verläuft, die geplante Bebauung liegt jedoch außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes.
Lt. den eingereichten Planunterlagen werden nicht alle Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung eingehalten. Das Dach des Milchviehstalles ist mit einer Dachneigung von 18° und einer Dacheindeckung mit Trapezprofil geplant. Das Dach des Kälberstalles ist mit einer Dachneigung von 15° und einer Dacheindeckung mit Sandwichplatten geplant. Somit weichen die Dächer von der festgesetzten Mindestdachneigung von 20° sowie der festgesetzten Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Betondachsteinen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung ab und erfordern Befreiungen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.
Neukalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030
Zuletzt wurden die Wassergebühren der Gemeinde Waltenhausen im Jahr 2022 neu kalkuliert. Seitdem gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher Gebührensatz von 1,75 €/m³.
Da das Kommunalabgabengesetz (KAG) einen maximalen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 erstellt.
Dabei ergeben sich folgende Feststellungen:
- Die Gemeinde Waltenhausen besitzt eine Sonderrücklage auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen. Zum 31.12.2025 beträgt diese Sonderrücklage 30.452,25 €
- Die Gemeinde Waltenhausen besitzt weiterhin eine Sonderrücklage aus Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte. Zum 31.12.2025 beträgt diese Sonderrücklage 68.517,56 €
Die Gebührenkalkulation zeigt, dass durch die Auflösung der Sonderrücklage aus Wiederbeschaffungszeitwerten in Höhe von 25.000 € der Gebührensatz von 1,75 €/m³ stabil gehalten werden kann.
Der Gemeinderat beschließt, die künftigen Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum von 2027 – 2030 bei 1,75 €/m³ beizubehalten.
Neukalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030
Zuletzt wurden die Entwässerungsgebühren der Gemeinde Waltenhausen im Jahr 2022 neu kalkuliert. Seitdem gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher Gebührensatz von 1,75 €/m³.
Da das Kommunalabgabengesetz (KAG) einen maximalen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 erstellt.
Dabei ergeben sich folgende Feststellungen:
- Die Gemeinde Waltenhausen bildet Sonderrücklagen aus Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen.
- Der Stand dieser Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2025 insgesamt 14.552,95 €.
Die Gebührenkalkulation zeigt, dass bei der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Waltenhausen zur Erreichung einer kostendeckenden Gebührenbemessung eine deutliche Erhöhung des Benutzungsgebührensatzes erforderlich ist.
Der Gebührensatz müsste zur Kostendeckung auf 2,72 €/m³ festgesetzt werden.
Der Gemeinderat beschließt, die künftigen Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum von 2027 – 2030 auf 2,72 €/m³ festzusetzen.
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Im Rahmen der Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 zeigt sich, dass zur Erreichung einer kostendeckenden Gebührenbemessung eine Erhöhung des Benutzungsgebührensatzes auf 2,72 €/m³ erforderlich ist. Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS) ist deshalb in § 10 anzupassen.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/ EWS).
Feuerwehr Waltenhausen; Antrag auf Zuschuss zum Jugendzeltlager
Antrag der Feuerwehr Waltenhausen, die mit 6 Jugendlichen und 2 Betreuern am diesjährigen Zeltlager in Niederraunau teilnimmt.
Ebenso der Antrag der Feuerwehr Weiler, die mit 4 Jugendlichen und 2 Berteuern teilnimmt. Kosten pro Person sind 45 Euro.
Die Gemeinde hat bisher einen Zuschuss von 10 Euro pro Teilnehmer gewährt. Die Gemeinde unterstützt die Jugend der Feuerwehren Waltenhausen und Weiler mit 10,- Euro pro Teilnehmer am Jugendzeltlager.
Anfrage zur Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage Weiler; Fl.Nrn. 149, 154, 163, 177 jew. Gem. Weiler
Die Firma Wattner möchte zwischen Waltenhausen und Weiler auf mehreren Grundstücken eine Freiflächen Photovoltaik Anlage errichten. Der Antrag wurde Anfang des Jahres bereits eingereicht und vom Gemeinderat abgelehnt. Mit dem Hintergrund, dass sich das Gremium verändert hat, wird diese Anfrage nun erneut gestellt.
Die mitgelieferte Präsentation ist eine erste Information über das Vorhaben.
Es gilt zu bedenken, dass die Gemeinde dadurch jährliche feste Einnahmen generieren könnte, die unserer Entwicklung sicher guttun würden. Auch eine finanzielle Beteiligung wäre möglich.
Der Eigentümer stellt das geplante Projekt in Weiler mit den Vorteilen vor.
Der Projektleiter der Fa. Wattner erklärt sich zu verschiedenen Fragen.
Die Gemeinderäte sehen die Möglichkeit eines Batteriespeichers sehr kritisch und bemängeln das Abschalten von Anlagen wenn zu viel Strom vorhanden ist.
Die geplanten Flächen werden als landwirtschaftlich hochwertig eingestuft.
Auf die Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Ausweisung von Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächen-Anlagen wurde mit Beschluss vom 29.02.2024 verzichtet. Somit kann die Gemeinde bei Anfragen Einzelfallentscheidungen treffen.
Der Gemeinderat beschließt keine weitere PV-Freiflächenanlage auf den geplanten 4 Grundstücken zwischen Waltenhausen und Weiler zu genehmigen.




