Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 27. August 2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bauantrag 2026/8 - Neubau eines Milchviehstalles und Neubau eines Kälberstalles, Fl.Nrn. 170 und 279, Gemarkung Hairenbuch
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Milchviehstalles und der Neubau eines Kälberstalles. Da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint es nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB genehmigungsfähig. Anzumerken ist, dass die Grenze des Trinkwasserschutzgebiets auf dem betreffenden Grundstück (Fl.Nr. 170) verläuft, die geplante Bebauung liegt jedoch außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes.
Lt. den eingereichten Planunterlagen werden nicht alle Festsetzungen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung eingehalten. Das Dach des Milchviehstalles ist mit einer Dachneigung von 18° und einer Dacheindeckung mit Trapezprofil geplant. Das Dach des Kälberstalles ist mit einer Dachneigung von 15° und einer Dacheindeckung mit Sandwichplatten geplant. Somit weichen die Dächer von der festgesetzten Mindestdachneigung von 20° sowie der festgesetzten Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Betondachsteinen der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung ab und erfordern Befreiungen.
Über das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 30.07.2026 beraten und das gemeindliche Einvernehmen inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.
Aufgrund der Stellungnahme des WWA werden nun neue Planunterlagen mit geänderter Lage des Milchviehstalles eingereicht, da sich auf einer Teilfläche des Grundstücks eine im Altlastenkataster eingetragene Fläche befindet und das WWA Donauwörth derzeit einer Überbauung dieser Altlastenverdachtsfläche nicht zustimmt und hierfür die Heranziehung eines Altlastengutachtens fordert. Der Antragsteller geht nun davon aus, dass sich durch die Veränderung der Lage des geplanten Milchviehstalles ein Bodengutachten erübrigt. Die neuen Planunterlagen werden erst kurz vor der Sitzung vorliegen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.
Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemeinde Breitenbrunn; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die VenSol Neue Energien GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flur-Nrn. 2398 u. 2399 (WEA 1) sowie Flur-Nrn. 2513 u. 2514 (WEA 2) der Gemarkung Breitenbrunn.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst die Errichtung der zwei Anlagen bis zum nächsten öffentlich-rechtlich gewidmeten Weg.
Immissionsschutzrechtliche Einstufung des Landratsamtes Unterallgäu:
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Das geplante Vorhaben fällt unter den Anwendungsbereich des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG).
Die Gemeinde Waltenhausen wird vom Landratsamt Unterallgäu aufgefordert, zu dem Vorhaben bis zum 10.09.2026 eine Stellungnahme abzugeben.
Der Gemeinderat Waltenhausen nimmt die Antragsunterlagen der VenSol Neue Energien GmbH aus Babenhausen zur Kenntnis. Äußerungen bzw. Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Planung werden nicht abgegeben.
Verschiedenes
+ Bgm. Lindner informiert über 1 Wasser-Rohrbruch in Waltenhausen und 2 Wasser-Rohrbrüche in Hairenbuch. Die notwendige Asphaltierung nach den Bauarbeiten soll Anfang September erfolgen.
+ Der Biber hat wieder am Ortseingang (Talstraße) vermehrt Dämme gebaut. Ein Termin mit dem Biberbeauftragten hat stattgefunden: Biber steht unter Naturschutz, eine Abschussgenehmigung wird es nicht geben. Es besteht nur die Möglichkeit eine (oder evtl. zwei) Biberfalle/n aufzustellen. Die Genehmigung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde. Anlieger haben sich bereit erklärt die angesammelten Materialien regelmäßig aus dem Bach zu räumen.




