Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2025
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBauantrag 2025/4 - Formlose Anfrage für eine Befreiung vom Bebauungsplan Südöstlicher Ortsrand Ebershausen, Oberes Eichet 3, Gemarkung Ebershausen
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit einer Dacheindeckung in der Farbe Anthrazit.
Hierzu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig, da lt. Punkt 20 naturrote Farbtöne zu verwenden sind.
Der Antragsteller begründet die Befürwortung der Dacheindeckung in der Farbe Anthrazit damit, dass sowohl im südlichen Baugebiet „Im Eichet Süd“ als auch im nördlichen Baugebiet „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“ bereits Befreiungen hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung erteilt wurden und deshalb aufgrund der Gleichberechtigung für sein Vorhaben ebenfalls befreit werden könnte.
Vor Einreichung der formellen Planungsunterlagen soll im nun Rahmen einer formlosen Anfrage geklärt werden, ob zur notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann.
Das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der notwendigen Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Dacheindeckung in der Farbe Anthrazit wird in Aussicht gestellt.
Kindergarten St. Martin: Entscheidung über die Gebäudeversicherung
Bürgermeister Harald Lenz erörtert die Gebäudeversicherung sowie die Inventarversicherung der Versicherungskammer Bayern, für den Kindergarten St. Martin, Kirchberg 4, 86491 Ebershausen.
Eine Diskussion schließt sich im GR an.
Der GR stimmt der Gebäudeversicherung mit Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel sowie einer Inventarversicherung mit Feuer, Einbruch / Diebstahl, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel zu.
Verabschiedung einer Hundehaltungsverordnung
In vorhergehenden Sitzungen wurde über die Gestaltung einer Hundehaltungsordnung für die Gemeinde Ebershausen diskutiert.
Bürgermeister Harald Lenz verliest die Verordnung der Gemeinde Ebershausen über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung). Sie sieht eine Leinenpflicht für große Hunde (ab Schulterhöhe 50cm) im geschlossenen Ortsbereich im öffentlichen Raum vor.
Eine Diskussion schließt sich im GR an. Bürgermeister Harald Lenz erklärt auf Nachfrage, dass der geschlossene Ortsbereich mit dem Ortsschild beginnt bzw. endet. Das Jagdgesetz regelt unbeaufsichtigte Hunde im Außenbereich. Der GR stimmt der Hundehaltungsverordnung in vorgelegter Form zu.
Sonstiges
Es wird die weitere Nutzung der Alten Schule angesprochen. Hier hat es in letzter Zeit stundenweise Nutzungen der Räumlichkeiten durch Vereine gegeben. Gleichwohl ist über eine Neugestaltung der Räumlichkeiten zu entscheiden. Über eine Nutzungsgebühr, so 2. Bürgermeister Johann Dreher, müsse nachgedacht werden.
GR Sonja Rittler spricht die Neugestaltung des Friedhofs mit Urnengräbern und der Erweiterung von Grünanlagen an. Bereits in vorhergegangenen Sitzungen wurden über Möglichkeiten diskutiert. Das Thema werde demnächst auf der Tagesordnung stehen, erklärt Bürgermeister Harald Lenz.
2. Bürgermeister Johann Dreher hat sich im Gespräch mit Bürgermeister Lenz dazu bereit erklärt, die Nominierungsversammlung zur Aufstellung der Liste der Freien Wählergemeinschaft für Ebershausen für die die nächste Kommunalwahl zu organisieren. Er wird dabei von GR Tobias Schlosser und GR Sonja Rittler unterstützt.
Die Versammlung wird voraussichtlich Ende November / Anfang Dezember 2025 stattfinden. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sowie die GR sich zeitnah Gedanken zu machen, wer kandidieren möchte.




