Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Ebershausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlun
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachAufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Ebershausen folgende Satzung:
§ 1
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5 Bestattungsgebühren
(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt
a) bei Urnenbestattungen 320,00 Euro,
b) bei Erdbestattungen 940,00 Euro,
(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 80,00 Euro,
(3) Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt 40,00 Euro.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ebershausen, 24. Juni 2025
Gemeinde Ebershausen
Harald Lenz, Erster Bürgermeister




