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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Ebershausen vom 24.06.2025

Bauantrag 2025/6 - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Oberes Eichet 3, Gemarkung Ebershausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen“ nach § 30 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage.

Hierzu liegt ein Antrag auf Befreiung von Punkt 20 der Festsetzungen des Bebauungsplans vor, wonach für die Dacheindeckung naturrote Farbtöne zu verwenden sind. Die Dacheindeckung ist in der Farbe „Anthrazit“ geplant.

Begründet wurde dies wie folgt: „Wegen der gestalterischen Einheitlichkeit wird die Befreiung für den Farbton Anthrazit beantragt. Das geplante Gebäude wird in einem modernen Baustil errichtet. Die anthrazitfarbene Dacheindeckung passt sich in Farbgebung und Gestaltung optimal an die übrigen Bauelemente (z.B. Fensterrahmen, sowie die Fassade) an und trägt zu einem einheitlichen Erscheinungsbild bei.“

In der Sitzung des Gemeinderats vom 29.04.2025 wurde aufgrund einer diesbezüglichen formlosen Voranfrage das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung für die Ausführung in der Dachfarbe „Anthrazit“ bereits in Aussicht gestellt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiung erteilt.

Bauantrag 2025/7 - Errichtung eines Sendemastens, Fl.Nr. 960/0, Gemarkung Ebershausen

Das Vorhaben liegt planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Geplant ist die Errichtung einer Mobilfunkstation mit einer Höhe von 40,24m. 

Der Antragsteller begründet das Vorhaben wie folgt: Lt. der eingereichten Unterlagen soll mit diesem Mast eine Versorgungslücke im Bereich von Ebershausen, einschließlich der B300 und des Ortsbereiches von Ebershausen geschlossen werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist ein Standort in diesem Bereich notwendig. Der Gemeinde Ebershausen wurde im Rahmen der kommunalen Abstimmung die Möglichkeit gegeben sich am Prozess der Standortfindung zu beteiligen. Die Gemeinde hat sich beteiligt und die gebrachten Vorschläge wurden eingehend geprüft. 

 

 Bild 1 

 

In der nachfolgenden Tabelle ist das Prüfergebnis der Standortalternativen festgehalten:

 Bild 2 
 

Aus den Prüfergebnissen der Alternativen wurde deutlich, dass aufgrund der Nichteignung der Alternativen 1 und 2 ausschließlich die Alternative 3 geeignet ist.

Da es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB handelt, erscheint eine Genehmigung naheliegend, auch im Hinblick auf den geschlossenen Mobilfunkpakt zwischen den in Bayern tätigen Mobilfunkbetreibern, Bayer. Gemeindetag, Bayer. Landkreistag und dem Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, der mit dem Ziel der Umweltschonung und Akzeptanzverbesserung geschlossen wurde, um die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten -auch im ländlichen Raum-flächendeckend, aber auch umwelt- und sozialverträglich sicherzustellen. 

Eine Diskussion schließt sich im GR an.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 

 

Der Ist-Zustand der Zufahrtsflächen muss vorab festgestellt und die Leitungsführung vorab mit der Gemeinde abgestimmt werden. Die Wiederherstellung der Zufahrtsflächen muss gewährleistet sein, Schotter wie Asphalt. Eine ausreichende Begrünung wird gefordert.

Errichten einer Tempo-30-Zone für den Ortsteil Waltenberg

In einer der letzten Sitzungen wurde die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsteil Waltenberg angesprochen. Öfters käme es vor, dass zu schnell in die Ortschaft gefahren werde und gefährliche Situationen entstünden.

Bürgermeister Harald Lenz begrüßte die Anregung und verwies darauf, dass es in Waltenberg zum großen Teil keine Gehwege gibt. Eine Tempo-30-Zone erscheint begründet.

Inzwischen fand eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Krumbach und Frau Wenninger von der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach statt. Einer Umsetzung spricht nichts entgegen. Der Materialaufwand beläuft sich auf 1.000,- Euro

Um Beratung und Beschluss wird gebeten.

Eine Diskussion schließt sich im GR an.

Bürgermeister Harald Lenz erklärt, dass sich der Materialaufwand in Höhe von 1.000,- Euro auf eine Anfrage bezieht. Weiter informiert er, dass er von den Waltenberger Bürgern noch keine negativen Bemerkungen bzgl. einer Tempo-30-Zone in Waltenberg erhalten hat.

2. Bürgermeister Johann Dreher schlägt vor, weitere Angebote für die Verkehrsschilder einzuholen.

 

Der GR stimmt einer Tempo-30-Zone in Waltenberg zu. Weitere Angebote für Verkehrsschilder sollen eingeholt werden.

Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung der Bestattungsgebühren

Vom beauftragten Bestattungsunternehmer wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass mit den bisherigen Preisen keine kostendeckende Beisetzung mehr erfolgen kann. Daher ist eine Preiserhöhung von rund 20 % erforderlich. 

Aus diesem Grund ist die Satzung der Gemeinde Ebershausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu ändern. Die dabei vorgesehenen Gebührensätze entsprechen den tatsächlichen Kosten, die auf gerade 50 € Beträge gerundet wurden.

Der Gemeinderat Ebershausen beschließt die als Anlage zur Niederschrift beigefügte 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

Eine Diskussion schließt sich im GR an.

Der GR hält es für sinnvoll die Gebühren kostendeckend anzugleichen. 

Der GR stimmt der Anpassung der Bestattungsgebühren Erdbestattung 940,-- Euro und Urnenbestattung 320,-- Euro ab 1.7.2025 zu.

Der GR stimmt der 1. Änderung der der Friedhofsgebührensatzung – Anpassung der Bestattungsgebühren mit den beschlossenen Sätzen zu.

Besichtigung der Räumlichkeiten der Alten Schule und Beratung über das weitere Vorgehen

Seit dem Umzug des Kindergartens in das neue Gebäude werden die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss der Alten Schule nicht mehr genutzt. Alte Möbel wurden im Frühjahr gegen eine Spende abgegeben bzw. wohltätigen Vereinen zur weiteren Verwendung überlassen. 

Schon öfters wurde über Ideen zur weiteren Nutzung diskutiert. Möglich erscheint die Nutzung des ursprünglichen Turn- und Sportraums als Sitzungszimmer für den Gemeinderat, sowie das bisherige Büro als Gemeindearchiv. Konsens ist zudem, dass das ursprüngliche Gruppenzimmer des Kindergartens stundenweise Vereinen zur Verfügung gestellt werden soll. Die Pfarrgemeinde ist an der Nutzung des bisherigen Sitzungszimmers der Gemeinde interessiert. 

Über Renovierungsmaßnahmen im Innenbereich ist zu beraten.

Bürgermeister Harald Lenz informiert, dass im Haushalt 2025 für die Innensanierung 25.000,-Euro eingeplant sind.

Der GR besichtigt die Räumlichkeiten des alten Kindergartens und berät über die zukünftige Nutzung. Neben dem Herrichten der Wände werden Bodenbelege und Türen diskutiert. Diese sollen teilweise erneuert bzw. gestrichen werden.

GR Alexandra Jäckle schlägt vor, dass etwaige Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden könnten um Kosten zu sparen. GR Markus Steidle spricht auf den notwendigen und berechtigten Anspruch der Kirchenverwaltung auf Raum an. 

GR Thomas Reng verweist darauf, dass die Dachsanierung des Anbaus oberste Priorität haben muss. Bürgermeister Harald Lenz erklärt, dass er Angebote für die Innenraumsanierung und für die Dachsanierung einholen wird.