Hinweis der Gemeinde
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachPrivate Feuerwerke werden von der Gemeinde nicht genehmigt. Das Abbrennen eines Feuerwerks durch eine Person, die im Besitz einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist, ist ausschließlich durch die Regierung von Schwaben genehmigungsfähig. Das Feuerwerk ist beim Dezernat G21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen anzuzeigen.




