Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ebershausen für das Haushaltsjahr 2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachAuf Grund des Art. 63ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.334.900,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 931.600,00 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 385 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 175 v.H.
2. Gewerbesteuer 315 v.H.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht
aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Krumbach, den 19.05.2026
Gemeinde Ebershausen
gez. Sauter
1. Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 08.05.2026, Nr. 20, Az. 9412.0 die Genehmigung erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die gesamte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltsatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, Zimmer 6, Erdgeschoss, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Krumbach, den 19.05.2026
gez. Wohlhöfler, Gemeinschaftsvorsitzende




