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Bekanntmachung der ​​​​​​​Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Ebershausen

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung der ​​​​​​​Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Ebershausen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung der ​​​​​​​Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Ebershausen

 

Wahlperiode 2026 - 2032

 

Die Gemeinde Ebershausen erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen ersten Bürgermeister und 8 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.

(3) Der Ausschuss ist vorberatend tätig.

(4) Das Aufgabengebiet ergibt sich im Einzelnen aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

 

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. ²Bei Zugangseröffnung der elektronischen Kommunikation erhält jedes am Ratsinformationssystem teilnehmende Gemeinderatsmitglied eine pauschale Entschädigung von 100,00 € pro Jahr für Druck- bzw. EDV-Kosten.

(3) 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20,00 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.


 

§ 4

Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

 

§ 5

Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Die weitere/n Bürgermeister/innen sind Ehrenbeamte.

 

§ 6

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Mai 2026 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom

6. Mai 2020 außer Kraft.

 

Ebershausen, 11. Mai 2026

Jochen Sauter, Erster Bürgermeister