Bericht aus der Gemeinderatssitzung Ebershausen vom 30.06.26
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachBauantrag 2026/5 - Info Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Robert-Naegele-Straße 3, Gemarkung Ebershausen
Für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“ konnte eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Bauantrag 2026/6 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Gerätehaus, Robert-Naegele-Straße 14, Gemarkung Ebershausen
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Gerätehaus. Auf dem Grundstück ist eine Dienstbarkeit in Form eines Wasserleitungsrechts eingetragen. Die betroffene Fläche wurde lt. der eingereichten Planunterlagen berücksichtigt und freigehalten. Lt. Notarvertrag ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, es zu unterlassen, auf der im Lageplan rot gekennzeichneten Fläche Bauwerke, Mauern, Pflasterrandzeilen etc. zu errichten, und die Fläche zu bepflanzen, ausgenommen mit Pflanzen, die nicht tiefer als 0,60m wurzeln.
Da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden, sind folgende Befreiungen beantragt:
Festsetzung in Nr. 8: IIa – zwei Vollgeschosse als Höchstgrenze, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen muss
Es wird eine Befreiung von der Festsetzung in Nr. 8 beantragt, dass sich das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss befinden muss.
Festsetzung in Nr. 12: Kniestöcke sind bis zu einer Höhe von 1,0 m zulässig. Gemessen wird von der Oberkante Rohdecke bis zum Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit der Unterkante Sparren.
Es wird beantragt, eine Kniestockhöhe von 2,81 m zuzulassen.
3. Festsetzung in Nr. 14: 30° - 40° - zulässig Dachneigung für Satteldächer
Es wird beantragt, eine Dachneigung von 20° zuzulassen und damit die festgesetzte Mindestdachneigung um 10° zu unterschreiten.
4. Festsetzung in Nr. 16: Die Dachneigung des Hauptgebäudes ist bei Garagen und Nebengebäuden aufzunehmen, wenn diese am Hauptgebäude angebaut sind.
Es wird beantragt, die Garage sowie den Carport mit einem Flachdach ausführen zu dürfen.
5. Festsetzung in Nr. 24: Für die Dachdeckung sind Dachdeckungsmaterialien in naturroten Farbtönen zu verwenden.
Da sowohl die Garage als auch der Carport und das Nebengebäude mit einem Flachdach und einer Flachdachabdichtung und somit mit einer abweichenden Art der Dacheindeckung und abweichender Farbe der Dacheindeckung geplant sind, ist hierzu ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.
Die Abschreitung des Farbtons bezieht sich auf die Flachdächer und nicht auf den Dachplattenfarbton. Der Gemeinderat ist sich einig bei den Dachziegeln die Farben Natur, Rot und Anthrazit zu genehmigen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.
Bauantrag 2026/7 - Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Fl.Nrn 1537/0 und 1536/1, Gemarkung Ebershausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Fussgängerschutzanlage an der B300
Die Planung von Kling Consult liegt bereits aus der Vergangenheit vor, diese wurde jedoch nicht weiterverfolgt. Vor ein paar Jahren wurden eher Fußgängerschutzanlagen geplant, nach aktuellem Stand geht es in Richtung Ampelanlage, da bisher keine andere Querungshilfe vorhanden ist. Vorrausetzung für die Genehmigung einer solchen Ampelanlage ist eine gewisse Frequenz an Personen innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters. Die Ausgaben für die Gemeinde wären nicht allzu hoch, da die Kosten der Ampelanlage vom Kreis übernommen werden und auf die Gemeinde ggf. nur der Grunderwerb und die laufenden Kosten zukommen würden. Erster Bürgermeister Jochen Sauter bittet um Vorschläge seitens des Gemeinderats bezüglich des Standorts der Anlage und der Erstellung eines Konzepts. Da innerhalb der Gemeinde Einrichtungen wie Vereinsheime, Kirche, Bushaltestelle, Kindergarten, etc. nicht zentral liegen muss die Straße oft gequert werden.
Es fand bereits ein Gespräch mit der Polizei und dem Bauamt statt. Um den Gehweg entlang der Mietshäuser in der Krumbacher Straße nutzen zu können wird dieser mittelfristig asphaltiert. Ein Lotsendienst wird seitens des Gemeinderats nicht priorisiert, da morgens eine hohe Frequenz durch die Schulkinder besteht, diese jedoch zu versetzten Zeiten nach Hause kommen und nicht über den kompletten Nachmittag verteilt ein Lotsendienst zur Verfügung stehen kann.
GR Martin Dreher macht den Vorschlag bei BBS Brandner eine zweite Haltestelle in Richtung Neubaugebiet anzufragen da von dort die nächsten Jahrzehnte auch am meisten Kinder kommen werden.
Hundekot - Abfallbehälter im Gemeindegebiet
Es gab eine Anfrage von Bürgerseite bzgl. des Aufstellens von Hundekotbehältern in Ebershausen. Aktuelle Situation: Innerhalb der VG wurden bisher in keiner Gemeinde Hundekot – Abfallbehälter aufgestellt. Diese sind ein hoher Kostenfaktor da diese regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf befüllt und geleert werden müssen. Der Wunsch war in Richtung Hairenbuch und Gutnach solche Abfallbehälter anzubringen, jedoch müsste dies dann in alle Richtungen außerhalb der Gemeinde inklusive der Ortsteile umgesetzt werden. Des Weiteren besteht die Gefahr von Ablagerungen von weiterem Abfall.
Der GR beschließt einstimmig, auf die Aufstellung von Hundekot – Abfallbehältern im Gemeindegebiet zu verzichten.
900 Jahre | Rechnungen und Kosten Chronik
Der GR stimmt dem Druck über 500 Exemplare der Dorfchronik als Hardcover / Premiumversion zu.
Einholung von Angeboten zur Hochwasseranalyse
Die Förderzusage für 75% Übernahme der Hochwassergebietsanalyse liegt vor. Es ist abzustimmen, ob die Angebote der Ingenieurbüros eingeholt werden sollen. Der 1. Bürgermeister Jochen Sauter schlägt vor, Angebote von Kling Consult, Firma Koch in Kempten und eines weiteren Ingenieurbüros einzuholen. Wenn die Angebote vorliegen, wird das Thema wieder in eine GR-Sitzung aufgenommen, um über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Der erste Bürgermeister wird versuchen in Zusammenarbeit mit dem WWA nach Zustimmung des Gemeinderats Ausschreibungsunterlagen zu erstellen. Innerhalb des GR kommt der Vorschlag, sich bei der VG zu erkundigen ob andere Gemeinden auch den Schritt in Richtung Hochwasseranalyse machen, um sich womöglich zusammenzuschließen.
BGM Sauter holt die Angebote für die Analyse lt. Vorgaben des WWA ein.
Verwendung der Räumlichkeiten alter Kindergarten
Der Gemeinderat ist sich einig den Raum im Erdgeschoss zu vermieten und im Gemeindeanzeiger auszuschreiben.
Bestellung von Personen für besondere kommunale Aufgabenbereiche
Frau Alexandra Jäckle wird als Seniorenbeauftragte für die Gemeinde Ebershausen berufen.
Gestaltung Rastplatz an der Gutnach
An Bürgermeister Jochen Sauter wurde von Bürgern herangetragen, ob man den Rastplatz an der Gutnach schöner gestalten möchte. Durch Fördermittel wurde in der Vergangenheit eine Sitzgarnitur ermöglicht, es wurden damals jedoch keine weiteren Maßnahmen aufgrund der generellen Gefahr von Hochwasser an dieser Stelle umgesetzt. Der vergleichbare Platz zum Verweilen in Seifertshofen an der Hasel wurde auch von den Bürgern selbst gestaltet. Wenn Bürger den Bereich der Sitzfläche in Eigenregie kiesen möchten, wird die gemeindeseitige Unterstützung zugesprochen.




