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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2026

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bauantrag 2026/8 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Robert-Naegele Straße 3, Gemarkung Ebershausen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Die Planunterlagen wurden zunächst im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht; eine Genehmigungsfreistellung wurde bereits erteilt. Nun wurde das Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren mit geänderten Unterlagen beim Landratsamt Günzburg eingereicht, da nun folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich sind:

1. Der Vorsprung Süd des Hanggeschosses wird im EG als Dachterrasse genutzt. Hier ist als Dachform ein Flachdach mit einer Dachneigung von 0° und einer Eindeckung mit Flachdachabdichtung geplant. Somit wird von der vorgegebenen Dachform (Satteldach, Walmdach, Zeltdach), der festgesetzten Dachneigung (18-30°) und der festgesetzten Dacheindeckung (Dacheindeckungsmaterialien in naturroten Farbtönen) des Bebauungsplans abgewichen.

2. Das Hauptgebäude ist mit einer Dacheindeckung in der Farbe „Anthrazit“ geplant und weicht somit von der im Bebauungsplan festgesetzten Farbe (naturrote Farbtöne) ab.

3. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf für die westliche Bauzeile die OK Erschließungsstraße (bezogen auf den Nord-Süd verlaufenden Abschnitt) nicht überschreiten. Bezugspunkt zur Bestimmung der Höhe des Erdgeschossrohfußbodens ist die Höhe der Fahrbahnmitte der Erschließungsstraße im Bezug zur Mitte der jeweiligen Gebäudeseite. Die Mitte Straße Bezugspunkt liegt bei -0,12. Der RFB EG liegt bei +/- 0,00 und überschreitet somit den Bezugspunkt der Straße um 0,12.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt.

 

Neukalkulation der Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030

Zuletzt wurden die Entwässerungsgebühren der Gemeinde Ebershausen im Jahr 2022 neu kalkuliert. Seitdem gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher Gebührensatz von 2,00 €/m³. Da das Kommunalabgabengesetz (KAG) einen maximalen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 erstellt. Dabei ergeben sich folgende Feststellungen:

- Die Gemeinde Ebershausen bildet Sonderrücklagen aus Abschreibungen auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen.

- Der Stand dieser Sonderrücklage beträgt zum 31.12.2025 insgesamt 50.489,49 €.

Die Gebührenkalkulation zeigt, dass bei der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Ebershausen zur Erreichung einer kostendeckenden Gebührenbemessung grundsätzlich eine Senkung des Benutzungsgebührensatzes erforderlich wäre. Unter weiteren Aufbau der Sonderrücklage kann jedoch der Gebührensatz beibehalten werden. Der GR diskutiert, ob der Preis der Entwässerungsgebühren aufgrund bevorstehender Kosten für Erneuerung von Kanälen in den nächsten Jahren angepasst werden soll. Die Sonderrücklage, die bereits gebildet wurde ist zweckgebunden.

Der Gemeinderat beschließt, die künftigen Entwässerungsgebühren für den Kalkulationszeitraum von 2027 - 2030 bei 2,00 €/m³ beizubehalten - vorbehaltlich der aktuellen Prüfung des Kanalnetzwerkes und dessen Ergebnis.

 

Neukalkulation der Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2027 bis 2030

Zuletzt wurden die Wassergebühren der Gemeinde Ebershausen im Jahr 2022 neu kalkuliert. Seitdem gilt für das gesamte Gemeindegebiet ein einheitlicher Gebührensatz von 1,29 €/m³. Da das Kommunalabgabengesetz (KAG) einen maximalen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vorschreibt, wurde durch das beauftragte Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung eine Neukalkulation für den Zeitraum von 2027 bis 2030 erstellt. Dabei ergeben sich folgende Feststellungen:

- Bisher wurden keine Sonderrücklagen gebildet

Die Gebührenkalkulation zeigt, dass bei der Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ebershausen zur Erreichung einer kostendeckenden Gebührenbemessung der Benutzungsgebührensatz reduziert werden müsste. Durch die Bildung von Sonderrücklagen aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen in Höhe von jährlich rund 7.250 € würde der Benutzungsgebührensatz in Höhe von 1,29 €/m³ gleichbleiben. Aktuell hat das Wasser sehr gute Qualität und muss nicht speziell aufbereitet werden.

Der GR bittet darum abzuklären, ob von den vergangenen Jahren Rücklagen vorliegen.

Der Gemeinderat beschließt, die künftigen Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum von 2027 – 2030 bei 1,29 €/m³ beizubehalten.

 

Wegebau im Eichet

Der Gemeinderat nimmt die vorliegenden Kalkulationen zur möglichen Erschließung des Waldgebiets „Eichet“ zur Kenntnis. Untersucht wurden dabei die Varianten Forstweg und Rückeweg. Für den Ausbau als Forstweg kann nach aktuellem Stand eine Förderung von bis zu 90 % beantragt werden.

Im nächsten Schritt soll eine Informationsversammlung mit sämtlichen betroffenen Grundstückseigentümern stattfinden. Dabei sollen insbesondere die geplante Wegeführung, die erforderliche Flächenbereitstellung, die Kostenverteilung sowie die grundsätzliche Bereitschaft der Eigentümer zur Mitwirkung geklärt werden. Erst im Anschluss wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen und eine mögliche Umsetzung entscheiden.

Im Gemeinderat schließt sich hierzu eine ausführliche Diskussion an. Dabei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die betroffenen Grundstückseigentümer zu einer anteiligen Kostenübernahme verpflichtet werden können oder ob einzelne Eigentümer eine Beteiligung ablehnen können.

Die Gemeinde hat sich in der Vergangenheit nicht an den Herstellungskosten von Wald- und Forstwegen beteiligt und beabsichtigt, an dieser grundsätzlichen Linie festzuhalten.

Das betroffene Waldgebiet besteht aus zahlreichen, teilweise sehr kleinen Grundstücksparzellen. Der bestehende Weg ist derzeit nicht durchgehend befahrbar und verläuft teilweise über Privatgrundstücke. Eine Neuordnung und Verlegung auf die ursprünglich vermessene bzw. offizielle Wegetrasse erscheint daher grundsätzlich sinnvoll.

Eine Umsetzung ist jedoch nur in enger Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern möglich. Für die Herstellung der notwendigen Wegbreite kann es erforderlich sein, dass einzelne Eigentümer Teilflächen zur Verfügung stellen. Ebenso müssen die Voraussetzungen für die Förderung sowie eine tragfähige und von den Beteiligten akzeptierte Kostenverteilung geklärt werden.

 

Veröffentlichung nichtöffentliche Punkte

Abschluss eines neuen kommunalen Energieliefervertrages

Entsprechend dem Angebot wird mit dem ÜWK ein neuer kommunaler Energieliefervertrag für eine Zeitraum von drei Jahren geschlossen.

 

Winterdienstangebote

Der Gemeinderat beschließt den Winterdienst an die Firma Winter ab der kommenden Winterdienstperiode für 2026 / 2027 zu vergeben.

 

Radweg-Lückenschluss nördlich Ebershausen sowie zum geplanten Neubau der Haselbach- und Krautgrabenbrücke im Zuge der Kreisstraße GZ 13

Dem benötigten Grunderwerb durch den Landkreis Günzburg wird zugestimmt; die notwendige Bauerlaubnisvereinbarung wird erteilt.

 

Sonstiges

Für das geplante Projekt „Digitallotsen“ werden noch freiwillige Bürgerinnen und Bürger gesucht. Ziel ist es, insbesondere ältere Mitbürger bei alltäglichen digitalen Fragen zu unterstützen, z. B. beim Buchen von Online-Arztterminen, beim Umgang mit Smartphone und Apps oder bei digitalen Verwaltungsangeboten.

Im Anschluss sollen konkrete Termine vor Ort angeboten werden, bei denen ältere Bürger mit ihren eigenen Geräten und ganz praktischen Alltagsproblemen vorbeikommen können. Gemeinsam mit den Digitallotsen sollen dann individuelle Fragen direkt gelöst und die entsprechenden Schritte verständlich erklärt werden.

Bürgermeister Sauter erstellt hierzu einen Aufruf zur Gewinnung freiwilliger Digitallotsen.

 

Mähroboter auf Gemeindeflächen

Die VG startet einen Pilotprojekt mit Mährobotern in Deisenhausen auf der Fläche der Wasserfassung - Modell Segway Navimow. Nach dem Test könnten auch in Ebershausen interessante Flächen mit dem Mähroboter gepflegt werden. (Beispiel Kindergarten)

 

Bürgerapp Cosmema / Heimat-App

Die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft haben sich über die Nutzung der „Heimat-App“ informiert. Die Marktgemeinde Neuburg a. d. Kammel sowie zahlreiche weitere Kommunen haben eine entsprechende Lösung bereits im Einsatz.

Ein weiterer Hintergrund ist, dass die bisherige Kommunikation über WhatsApp-Gruppen insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten nicht unproblematisch ist. Eine kommunale App könnte hier eine professionellere und klarer strukturierte Möglichkeit für die digitale Bürgerinformation bieten.

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft befürworten grundsätzlich ein gemeinsames Vorgehen bei der Einführung der „Heimat-App“. Die weiteren Schritte zur möglichen gemeinsamen Umsetzung werden innerhalb der VG abgestimmt.

 

Florian Kaida aktuelle Situation Krumbach / VG - Gemeinde

Bürgermeister Florian Kaida berichtet ausführlich über aktuelle Themen mit Berührungspunkten zwischen der Stadt Krumbach und der Gemeinde Ebershausen. Dabei wird deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Krumbach und der Gemeinde Ebershausen sehr gut und vertrauensvoll funktioniert. Der regelmäßige und direkte Austausch zwischen Bürgermeister Florian Kaida und Bürgermeister Jochen Sauter ermöglicht es, gemeinsame Themen frühzeitig aufzugreifen und Informationen schnell weiterzugeben.

Auch künftig soll dieser enge Austausch aktiv gepflegt werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Mitglieder des Gemeinderats können Anliegen mit Bezug zur Stadt Krumbach jederzeit an Bürgermeister Jochen Sauter herantragen, der diese im direkten Austausch mit Bürgermeister Florian Kaida aufgreift.

Der Zeitplan für die Sanierung der Mittelschule Krumbach hat sich derzeit um rund sechs Monate verschoben. Nach aktuellem Stand bewegt sich die Verzögerung jedoch noch im vertretbaren Rahmen. Auch die prognostizierten Kosten sollen trotz der zeitlichen Verschiebung innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens bleiben. Der Umzug in die Containeranlage ist für die Faschingsferien 2027 vorgesehen.

Die laufenden Sanierungsmaßnahmen im Pausenhof der Grundschule Krumbach stehen kurz vor dem Abschluss.

Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich die sehr gute Zusammenarbeit und den offenen Informationsaustausch mit der Stadt Krumbach.