BannerbildBannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Deisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlu

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Deisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlu (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Deisenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlu

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Deisenhausen folgende Satzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 600,00 Euro,

b) bei Aschenurnen 450,00 Euro,

c) bei Aschenurnen mit vorangegangener Aussegnung 550,00 Euro,

d) bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 1,80 Meter 1.000,00 Euro,

e) bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 2,40 Meter 1.100,00 Euro,

f) bei Exhumierungen 1.700,00 Euro.

(2) Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt 60,00 Euro,

(3) Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt 25,00 Euro.

 

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gemeinde Deisenhausen

Deisenhausen, 26. Juni 2025

Bernd Langbauer, Erster Bürgermeister