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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bild zur Meldung: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 31. Juli 2025

Bauleitplanverfahren im OT Unterbleichen – Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

In der Sitzung des Gemeinderates Deisenhausen vom 13.03.2025 wurde beschlossen, dass ein Bebauungsplanentwurf durch das Ing. Büro Kammer erstellt werden soll.

Vorgesehen ist auf den Grundstücken der Gemarkung Unterbleichen mit den

Fl.Nrn. 28/1, 28/2 und 29 (jeweils vollständig), und auf dem Grundstück

Fl.Nrn. 27/3 (teilweise)

die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in der Sitzung am 26.06.2025 im Gemeinderat behandelt und die Festsetzungen durchgesprochen, sowie dem Ingenieurbüro Änderungs-/Einarbeitungswünsche mitgeteilt.

Nun liegt der überarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplans vor und wurde durch das IB Kammer vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 28/1, 28/2, 29 (ganz) und 27/3 (teilweise) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren nach den verfahrensrechtlichen Vorschriften des BauGB.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan ‚Alte Schule‘

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplans, sowie keiner wesentlichen Änderung durch das Bodengutachten.

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange wird beschlossen.

Das Baugebiet hinter der Schulstraße 17 wird als Baugebiet „Alte Schule“ bezeichnet.

 

Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans im OT Unterbleichen – Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet dargestellt:

· Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung Kindergarten)

· gemischte Baufläche

· Flächen für die Landwirtschaft mit Bedeutung für Ökologie und Landschaftsbild

· Flächen für die Forstwirtschaft mit Bedeutung für Ökologie und Landschaftsbild

· Ortsrandeingrünung

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.

Der Vorentwurf des IB Kammer liegt vor und wird erläutert.

Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Parallelverfahren zu ändern

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung,

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange wird beschlossen.

 

Neubau eines Wohngebäudes und einer Heizzentrale mit einer Betriebsleiterwohnung sowie Abriss der Bestandsgebäude, Schlosshofstraße 2, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes mit 8 Wohneinheiten und einer Heizzentrale mit einer Betriebsleiterwohnung sowie Abriss der Bestandsgebäude.

Dimension Höhe/Breite/Tiefe zu groß. Fügt sich deshalb nicht in die Umgebung ein. Bauwerk erweckt eher den Eindruck von 3 Vollgeschossen, Umgebung nur 2 Vollgeschosse. Heizkraftwerk ist bis an die Grundstücksgrenze gerückt und zu massiv geplant für dieses Grundstück.

Der Baukörper ist sehr wuchtig. Bedenken: An der Nord/Ost Ecke der Heizzentrale, nördlich des Treppenhausblock, ist ein Schleppvordach vorgesehen. Dieses macht Sinn südlich vom Treppenhaus, aber an geplanter Stelle erschließt sich der Sinn nicht. Wenn hier die Dachfläche auf einen normalen Dachüberstand reduziert wird, grenzt es nicht direkt an die Grundstücksfläche.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lilienweg 3, Gemarkung Unterbleichen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lauseler Grund III“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:

Beantragt wurden folgende Befreiungen:

1.) Überschreitung der Kniestockhöhe mit der Begründung der besseren Ausnutzung der Räume im Dachgeschoss. Festgesetzt ist eine Kniestockhöhe von 0,75m, in den Planunterlagen ist die Kniestockhöhe mit 1,20m angegeben, wobei die Höhe an der OK Pfette festgelegt wurde und nicht wie im Bebauungsplan festgelegt am Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren, d.h. der geplante Kniestock dürfte bei etwa 1,35m oder höher liegen.

Hierzu ist zu erwähnen, dass in der Vergangenheit bereits mehrmals eine Befreiung erteilt wurde, und zwar für eine Kniestockhöhe von 1,25m.

2.) Garage/Windfang mit Flachdach, begründet mit Gestaltung und Nachbarschutz, da durch das Flachdach deutlich weniger Schatten zum Nachbar (Fl.Nr. 71/3) fallen würde.

Für Garagen sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 35° bis 45° und einer Dacheindeckung mit Dachziegeln oder Dachsteinen in ziegelroten bis rotbraunen Farbtönen sowie in anthrazit und schwarz zulässig. Für die geplante Dachausführung der Garage und des Windfangs sind deswegen Befreiungen bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung notwendig.

Folgende Befreiungen erscheinen notwendig, wurden bisher aber noch nicht beantragt:

Sowohl die Pergola als auch der Wintergarten sind mit Flachdächern mit einer Dachneigung von 5° geplant. Auch hierzu werden Befreiungen bezüglich der festgesetzten Dachausführung benötigt hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiungen erteilt, wobei die Kniestockhöhe 1,25m, gemessen von der OK RFB bis Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit OK Sparren nicht überschreiten darf.

 

Verkehrsberuhigung in Deisenhausen „Am Dorfplatz“

Im Gebiet „Am Dorfplatz“ und „Vorderer Berg“ finden immer wieder Veranstaltungen statt. Des Weiteren befindet sich ein uneingezäunter Spielplatz in diesem Bereich. Zur erhöhten Sicherheit der Personen stellt sich die Überlegung ob hier eine „Spielstraße“ eingerichtet werden soll.

Die Verbindung Staatsstraße – Dorfplatz am Gollmitzerhaus muss geprüft werden, ob diese als Durchfahrt zählt.

Die Gemeinde Deisenhausen richtet die Spielstraße am Dorfplatz ein.

 

Glasfaserausbau

Die Arbeiten am Glasfaserausbau sind laut DSLmobil aktuell im Soll. Im Oktober sollen die Kabelarbeiten in Deisenhausen fertig gestellt werden und weiter über Nordhofen nach Oberbleichen gehen.

 

Einfahrt Nordhofen / B 16

Es ist eine erneute Verkehrsschau angedacht um nochmals zu verdeutlichen, dass die Gemeinde und die Einwohner von Nordhofen mit dieser Lösung sehr unzufrieden sind.

 

Krumbacher Straße 1

Bei der Kanalsanierung Schlosshof Richtung Grundstück wurde noch ein weiterer Hausanschluss gefunden. Bei der Sanierung wird die geplante Bebauung berücksichtigt.