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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2025

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bauantrag 2025-7 - Neubau eines Milchviehstalles mit Laufhof, Tektur Stall (Laufhof, Nebengebäude), Kiesberg 2, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Hierzu wurde bereits am 11.08.2022 eine Baugenehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für den Neubau eines Milchviehstalles, landw. Bergehalle, offene Güllegrube, Technikhaus, Mistliege und Fahrsilos erteilt. Nun wurde eine Baugenehmigung für eine Tekturplanung für den Neubau eines Milchviehstalles mit Laufhof (Laufhof, Nebengebäude) beantragt.

Außerdem wurde hierzu folgender Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO bezüglich bauordnungsrechtlicher Anforderungen an innere Brandwände eingereicht:

Umfang:

Gem. Art. 28 (2) 3 BayBO sind innere Brandwände zu errichten zur Unterteilung land- und forstwirtschaftlich genutzter Gebäude in Brandabschnitte von nicht mehr als 10000 m³ Brutto-Rauminhalt.

Der umbaute Raum beträgt hier 26.908,11 m³.

Begründung:

Eine Brandwand innerhalb des Gebäudes ist aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich (erforderliche Durchgänge, Durchfahrten, usw.). Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen nicht, da die tragenden Bauteile aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

Im Falle eines Brandes ist im schlimmsten Fall mit dem materiellen Verlust des Gebäudes zu rechnen. Personenschäden und Brandüberschlag sind nicht zu erwarten.

Das Gebäude ist in seiner Art und Nutzung keiner besonderen Gefahr ausgesetzt. Das Gebäude dient ausschließlich der Haltung von Milchkühen – es befinden sich KEINE Dauerarbeitsplätze im Gebäude. Fluchttüren sind in ausreichender Größe und Anzahl vorgesehen.

Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen.

Zur Bekämpfung von evtl. Entstehungsbränden werden Feuerlöscher gem. DIN EN 3 an geeigneten Standorten in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr angebracht.

Aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erscheint das Vorhaben genehmigungsfähig, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Bezüglich der beantragten Abweichung zu inneren Brandwänden erfolgt die Prüfung durch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2025/8 - Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Riedweg 7a, Gemarkung Oberbleichen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Bauantrag 2025/9 - Tektur Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Hauptstraße 15, Gemarkung Unterbleichen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Der geplante Neubau eines Familienhauses mit Doppelgarage wurde bereits am 19.10.2021 vom Landratsamt genehmigt. Hierzu wurde nun eine Tekturplanung eingereicht, womit der Einbau einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss beantragt wurde.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern auf dem Grundstück zwei Stellflächen hergestellt werden.

 

Erlass einer Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung

Der Bayerische Landtag hat das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern erlassen, wodurch Änderungen der Bayer. Bauordnung beschlossen wurden.

Durch die Gesetzesänderung wurde die Regelung der Stellplatzpflicht auf die Gemeinden übertragen, d.h. dass nur noch eine Stellplatzpflicht besteht, wenn dies durch eine gemeindliche Satzung festgelegt wird.

Aufgrund dessen wurde eine Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung ausgearbeitet, die neben der Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen eine einheitliche Regelung zu wesentlichen Punkten der Gestaltung von baulichen Anlagen festlegt, die zum Erhalt des bisherigen Dorfbildcharakters der Gemeinde Deisenhausen beitragen soll.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung.

 

Gestaltung der Urnengrabanlagen in den Friedhöfen

Die Gestaltung der Urnengrabanlagen ist nur zum Teil klar geregelt.

Diese sollte einheitlich und klar für alle Urnenanlagen geregelt werden. Anbei noch der Beschluss Auszug für die Anlage in Deisenhausen

Urnen Kleingräber:

Urnenanlage Stehle/Halbkreis:

Urnenanlage Baum:

- Wollen wir in der Gemeinde Deisenhausen die Friedhöfe für Ortsfremde frei geben (nicht wohnhaft waren oder im Gemeindegebiet verstorben sind)? à Bezug zum Ort muss bestehen.

- Urnen Kleingräber Gestaltung: keine Änderung

- Urnenanlage Stehle Gestaltung: kleine Platten an der Stehle befestigt. à keine Gestaltungsvorgaben.

Der Gemeinderat beschließt, die Urnenanlage Halbkreis wie folgt zu gestalten:

Es sind liegende Platten mit frei wählbarer Schrift anzubringen.

 

Der Beschluss vom 11.11.2021 Top 7 wird damit aufgehoben.

Der Gemeinderat beschließt, die Urnenanlage Baum wie folgt zu gestalten:

Es ist eine Grabplatte für beide Hülsen 0,9m x 0,4m bodenbündig anzubringen, die Schrift ist frei wählbar. Das Anbringen von Bildern und jeglichen sonstigen Verzierungen und Gegenstände (z.B. Laternen, Weihwasserkessel) ist nicht gestattet. Ferner ist nicht gestattet, Bildwerke, Kränze, Blumen, Grablichter oder andere Gegenstände aufzustellen. Während den ersten 6 Wochen nach der Beisetzung wird dies geduldet und ist nach Ablauf der Frist selbstständig zu entfernen.

 

Sonstiges

Kreuzung B16 Richtung Erisweiler

Die Mulde ist jetzt wieder da. Wurde vermutlich nur drauf geteert. 1. BGM Langbauer kümmert sich um die Behebung.

Winterdienst in der Gemeinde

Der Gemeinde liegt keine Information vor, dass der Winterdienst nicht mehr wie bisher erfolgt.

Außenfassade Feuerwehrhaus Deisenhausen

Es ist die Ausschreibung vom Hersteller von Lack und Farben eingegangen.

1. BGM Langbauer führte bereits Gespräche mit 2 Maler, die aktuell keine Kapazität zur Besichtigung/Angebotserstellung haben. Es erfolgt eine Besichtigung im Herbst, die Ausführung ist geplant im März/April.