Bekanntmachung der Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Deisenhausen (BGS/EWS) vom 30. Juli 2026
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachAuf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Deisenhausen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung
Die Gebühr beträgt 3,34 € pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.11.2026 in Kraft.
Deisenhausen, den 30. Juli 2026
Gemeinde Deisenhausen
Bernd Langbauer, Erster Bürgermeister




