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Bekanntmachung über die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Verbandsräte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Günztal“

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung über die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Verbandsräte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Günztal“ (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung über die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Verbandsräte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Günztal“

Die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Verbandsräte des Zweckverbandes „Hochwasserschutz Günztal“ wurde von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschlossen und im Amtsblatt der Regierung von Schwaben Nr. 16 vom 18.08.2026 bekannt gemacht.

Die Satzung ist im Amtsblatt Nr. 16 vom 18.08.2026 der Regierung von Schwaben einsehbar.

Deisenhausen, 19.08.2026

Bernd Langbauer, Erster Bürgermeister