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Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breitenthal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlun

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Breitenthal über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlun (Bild vergrößern)
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Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Breitenthal folgende Satzung:

 

§ 1 

§ 5 erhält folgende Fassung:

 

§ 5 Bestattungsgebühren

 

(1)     Die Gebühr für das Ausheben und Zufüllen eines Grabes beträgt

         a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 7. Lebensjahr                                         600,00 Euro,

         b) bei Aschenurnen                                                                                                 450,00 Euro,

         c) bei Aschenurnen mit vorangegangener Aussegnung                                          550,00 Euro,

         d) bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 1,80 Meter                              1.200,00 Euro,

         e) bei allen anderen Fällen bei einer Grabtiefe von 2,40 Meter                              1.250,00 Euro,

         f) bei Exhumierungen                                                                                              1.700,00 Euro.

 

(2)     Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt                                       60,00 Euro,

(3)     Die Gebühr für die Reinigung des Leichenhauses beträgt                                        30,00 Euro.

 

(4)     Für die Überführung einer Leiche innerhalb des Gemeindebezirks werden keine Gebühren erhoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

(1)     Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Gemeinde Breitenthal

Breitenthal,  07. Juli 2025

                                                                                        

Gabriele Wohlhöfler, Erste Bürgermeisterin