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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2026

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Bauantrag 2026/5 - Info Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Fl.Nr. 917/1, Gemarkung Breitenthal

Für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage“ konnte eine Genehmigungsfreistellung erteilt werden, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

 

Bauantrag 2026/6 - Neubau eines Einfamilienhauses, Grasiger Weg 17, Gemarkung Nattenhausen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Grasiger Weg“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage.

Nach Durchsicht der eingereichten Planunterlagen ergibt sich folgendes:

  1. Das Wohngebäude ist mit einer Gesamthöhe von 9,01m dargestellt. In den Festsetzungen des Bebauungsplans ist die max. zul. Gebäudehöhe des Hauptgebäudes mit 8,75m festgelegt. Somit wird die max. zul. Gebäudehöhe um 0,26 m überschritten und bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  2. Die max. zul. Geschossflächenzahl (GFZ) ist im Bebauungsplan mit 0,45 festgelegt. Lt. Planer liegt die GFZ des geplanten Bauvorhabens bei 0,70 und dies wurde als Abweichung von Bebauungsplan angegeben, womit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig wäre. Augenscheinlich liegt die GFZ nicht bei 0,70 – ob allerdings eine Überschreitung der GFZ vorliegt, müsste berechnet werden.

  3. Die Garage ist mit einer Wandhöhe von 3,88 m als Grenzbebauung ohne Abstandsflächen geplant. Lt. Bebauungsplan beträgt die max. zulässige Traufhöhe für Garagen und Nebengebäude 3,60m. Ob beim gegenständlichen Vorhaben die Traufhöhe eingehalten wird, ist nicht zweifelsfrei erkennbar, weil die hierfür notwendigen Maßanagaben fehlen. Überschlägig scheint jedoch die geplante Garage zu hoch, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig sein könnte.

Unabhängig davon ist die Garage, die mit einer Wandhöhe von 3,88m als Grenzbebauung geplant ist, auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt in der geplanten Form nicht zulässig, da sie die Anforderungen nach Art 6 Abs. 7 Nr.1 BayBO nicht einhält. Garagen dürfen nämlich in den Abstandsflächen nur bis zu einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m ohne eigene Abstandsflächen errichtet werden (Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt).

Das gemeindliche Einvernehmen wird für das vorliegende Vorhaben nicht erteilt.

Der Bauherr wird darauf hingewiesen, dass die beantragte Planung nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans entspricht. Insbesondere sind die Anforderungen des Art. 6 Abs. 7 Nr.1 BayBO einzuhalten. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens bezieht sich auf die beantragten Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie auf die fehlende Übereinstimmung mit den Anforderungen des Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO.

Sofern die Planung an die Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst und die Vorgaben des Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO eingehalten werden, kann eine positive Entscheidung über den Bauantrag in Aussicht gestellt werden.

 

Bauantrag 2026/7 - Vorbescheid: Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus, Hauptstraße 2, Gemarkung Nattenhausen

Der Tagesordnungspunkt wird von der heutigen Tagesordnung (20.07.2026) abgesetzt, da die für die Beratung und Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen des Landratsamts Günzburg zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorlagen.

Sobald die erforderlichen Informationen und Unterlagen des Landratsamts Günzburg vollständig vorliegen, wird der Tagesordnungspunkt erneut auf die Tagesordnung genommen und behandelt.


Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller; Abwägung unserer Stellungnahme

Da sich im Rahmen der weiteren Prüfung herausgestellt hat, dass sich im betroffenen Gebiet sowie dessen Umfeld mehrere streng geschützte Vogelarten befinden, darunter zahlreiche Rotmilane, Schwarzstörche sowie Fischadler am Oberrieder Weiher, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.11.2025 beschlossen, dem geplanten Vorranggebiet „Schloßbauerfeld“ in Nattenhausen nicht zuzustimmen.

Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ausweisung der Fläche als Vorranggebiet für Windenergienutzung.

Der Gemeinderat bittet daher, die im Regionalplan vorgesehene Fläche Nr. 21-053 „Schloßbauerfeld“ aus dem Regionalplan zu streichen.

Die vorgebrachten Belange wurden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt und geprüft. Eine Streichung des Vorranggebiets „Schloßbauerfeld“ (Fläche Nr. 21-053) wird nicht vorgenommen. Der Entwurf der Teilfortschreibung wird insoweit nicht geändert. Der Gemeinderat nimmt die Abwägungsentscheidung zur Kenntnis.

 

Kindergarten Breitenthal; Beratung über Klimasituation für die Zukunft

Aufgrund der sehr hohen Temperaturen in den Sommermonaten sollte geprüft werden, ob am Südgiebel des Kindergarten Breitenthal eine Außenbeschattung angebracht werden kann, um die Aufheizung der Räume zu reduzieren.

Die Installation eines Klimageräts wird von der Kindergartenleitung derzeit nicht als zwingend erforderlich angesehen.

Der Erste Bürgermeister Josef Simnacher wird gemeinsam mit Gemeinderat Andreas Mayer einen Termin mit der für die Lüftungsanlage des Gebäudes zuständigen Fachfirma zu vereinbaren, um die bestehenden Möglichkeiten zur Kühlung der Räumlichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu erörtern.

 

Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1348, Gemarkung Breitenthal

Der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 1348, Gemarkung Breitenthal, mit einer Länge von 0,220 km hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist dieser öffentliche Feld- und Waldweg daher einzuziehen.

Die Gemeinde Breitenthal beabsichtigt, den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 1348, Gemarkung Breitenthal, einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.