Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft KrumbachAbsicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 1348, Gemarkung Breitenthal
Es besteht die Absicht den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 1348, Gemarkung Breitenthal mit einer Länge von 0,220 km einzuziehen. Dieser öffentliche Feld- und Waldweg hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Nach Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes ist der öffentliche Feld- und Waldweg daher einzuziehen.
Die Unterlagen können während der üblichen Amtsstunden im Bürgerbüro (Zimmer 1) der VG Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben) eingesehen werden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle bis spätestens 24.11.2026 gerichtet werden.




